Ein verurteilter Bankräuber, der bis heute seine Unschuld beteuert, muss wohl erneut ins Gefängnis. Der 50-Jährige hat im Straßenverkehr überreagiert – nicht zum ersten Mal.
Am Amtsgericht Bad Cannstatt ist am Dienstag ein 50 Jahre alter Mann wegen Beleidigung zu einer Haftstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen Juni im Straßenverkehr die Beherrschung verloren hatte, eine junge Autofahrerin als „Schlampe“ bezeichnete und ihr darüber hinaus den Mittelfinger zeigte. „Lern fahren“, soll er außerdem der 27-Jährigen zugerufen haben.
Normalerweise ziehen solche Beleidigungen eine Geldstrafe nach sich, auch ein Fahrverbot ist möglich. Dass der 50-Jährige jedoch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hängt mit seiner Vorgeschichte zusammen. Bei dem Mann, der seit zehn Jahren als Berufskraftfahrer arbeitet, handelt es sich um den sogenannten Gorillamasken-Räuber, der 2001 wegen mehrerer Banküberfälle zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Für die Taten, die er bis heute abstreitet, und einen Angriff auf einen Richter saß er rund 13 Jahre in verschiedenen Gefängnissen.
Zwei Männern ins Gesicht geschlagen
Entscheidend für die erneute, zweimonatige Haftstrafe sind nicht die Überfälle, sondern zwei Delikte aus der jüngeren Vergangenheit. „Und zwei einschlägige Verurteilungen“, resümierte die Richterin. Am 25. Juli 2020 geriet der Angeklagte beim Ausfahren aus einer Tankstelle in Ditzingen mit einem Mann aneinander. Er wurde damals zwar beleidigt, laut Urteil sei dies aber keine Rechtfertigung gewesen, seinem Gegenüber mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen. Am 11. Mai 2021 verhielt er sich dann in Kornwestheim „aggressiv und bedrohlich“. Weil ein Autofahrer sich beim Parken nicht sonderlich geschickt anstellte, kam es zum Streit. Dieses Mal schlug der verheiratete, zweifache Vater einem Dritten, der sich einmischte, gegen den Kopf. Weil die Sozialprognose damals günstig ausfiel, wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Am 10. Juni 2023 hat der Angeklagte jedoch „zum dritten Mal überreagiert“, so die Richterin. Auslöser war die Fahrweise der 27-Jährigen, die für ein Restaurant in Bad Cannstatt nebenberuflich Essen ausliefert. Gegen 20.30 Uhr wollte sie von dem Betrieb in der Tuchmachergasse in die Wilhelmstraße einbiegen, dort kam es beinahe zum Unfall. „Ich gehe nicht davon aus, dass sie einen Fehler gemacht hat“, sagte die Richterin.
Anders sieht es der Verteidiger des Angeklagten, der eine Vorfahrtsverletzung erkannt haben will. Er äußerte zudem Zweifel an der Glaubwürdigkeit der drei geladenen Zeugen. Zwei davon sind ebenfalls in dem Restaurant angestellt. Und auch die 21-jährige Polizistin, die den Sachverhalt aufnahm und am Dienstag in Saal 3 erschien, kannte die Geschädigte von der Arbeit: Hauptberuflich ist die 27-Jährige auch Polizeibeamtin. „So wie die Sache geschildert wird, kann es nicht gewesen sein“, sagte der Anwalt. Ein Beweis für die Unschuld seines Mandanten sei, dass er die Polizei gerufen habe. „Er ist doch nicht so doof, dass er das macht, wenn er Dreck am Stecken hat.“ Zumal er auf Bewährung sei.
Angeklagter lehnt Angebot ab
Im Gegensatz zum Verteidiger hielt die Richterin die Zeugen für glaubwürdig, obwohl zwei davon aus einem Lager kommen würden. „Die Aussagen waren widerspruchsfrei.“ Dass ein bis heute unbekannter Passant sich eingemischt und den Angeklagten deutlich zurechtgewiesen habe, untermauere deren Schilderung. Der Anruf bei der Polizei sei indes kein Zeichen, dass der Angeklagte alles richtig gemacht habe. Sie betonte, dass sich der 50-Jährige in die Opferrolle hineinsteigern würde. „Er hatte Möglichkeiten, anders zu handeln.“
Während der Verhandlung hatte sie ihm angeboten, seinen Einspruch zurückzuziehen und den Strafbefehl zu akzeptieren – dieser sah eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Der Angeklagte weigerte sich. „Da er kein Einsehen hat, bleibt nur eine kurze Freiheitsstrafe“, so die Richterin, die in der Strafzumessung berücksichtigt habe, dass er von der Kindheit an ein schweres Leben mit vielen Rückschlägen hatte und sich bei der freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich engagiere. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird, ist offen.