Das Wohngeld hilft Mietern und Eigentümern von selbst genutzten Eigenheimen und Wohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Seit Januar gab es deutliche Leistungsverbesserungen. Foto: Keystone

Seit Januar gibt es deutlich mehr Wohn­geld für Mieter mit geringem Einkommen. Besonders in Städten mit stark gestiegenen Mieten wie Stuttgart können mehr Menschen Wohn­geld beantragen. Wie das funktioniert, haben Experten des städtischen Sozialamts bei unserer Telefonaktion erklärt.

Was hat sich bei der Wohngeldbewilligung seit Januar verändert?

Das Wohngeld hilft Mietern und Eigentümern von selbst genutzten Eigenheimen und Wohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Seit Januar gab es deutliche Leistungsverbesserungen, sagt Joachim Siebel, der für das Wohngeld zuständige Abteilungsleiter im Sozialamt Stuttgart. Die Rahmenbedingungen, nach denen ein Wohngeld berechnet wird, haben sich verändert. „Das führt dazu, dass Haushalte, denen früher aufgrund des Einkommens und der Wohnkosten kein Wohngeldanspruch zustand, jetzt Wohngeld bekommen können“, so Siebel. Auch bisherige Wohngeldempfänger profitieren: Sie erhalten im Schnitt 60 Prozent mehr Geld. Keinen Anspruch haben nach wie vor alle Bürger, deren Wohnkosten durch andere Sozialleistungen übernommen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Ob und in welcher Höhe sich ein Wohngeldanspruch errechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, sagt Joachim Siebel. Zum einen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, zum anderen von der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Der Zeitraum kann kürzer sein, wenn Änderungen bei der Miete oder beim Einkommen sowie bei der Personenzahl in dem betreffenden Haushalt zu erwarten sind. Danach kann erneut Wohngeld beantragt werden. „Wichtig ist zu wissen, dass das Wohngeld immer nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten ist“, sagt Siebel. Es werden niemals die gesamte Miete oder alle Belastungen übernommen.
Werden die Wohnkosten in unbegrenzter Höhe berücksichtigt?
Nach Auskunft des Sozialamtes Stuttgart gibt es gesetzliche Höchstbeträge für die Wohnkosten, die abhängig sind von der Personenzahl und der Mietenstufe des Wohnorts. Stuttgart ist in der höchsten Mietenstufe eingruppiert. Keine Rolle spielt die Größe der Wohnung oder die Zahl der Räume.
Wie stehen die Chancen für Alleinerziehende, Wohngeld zu erhalten?
Nach Auskunft des Sozialamtes profitieren auch die Alleinerziehenden von der Leistungsverbesserungen ab 2016: Nach der Neuregelung wird bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit mindestens einem minderjährigen Kind bei der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens ein Freibetrag von 1320 Euro im Jahr berücksichtigt.
Wird bei Rentnern, die eine Altersvorsorge haben, diese mit in die Berechnung des Wohngelds einbezogen?
Grundsätzlich gilt: Bei der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens werden neben der gesetzlichen Altersrente auch die im Rahmen der Altersvorsorge erworbenen Ansprüche – zum Beispiel die Betriebs- oder Riester-Rente – als Einkommen angerechnet. Ein Tipp der Experten von der Wohngeldstelle: Berufstätige, die kurz vor der Verrentung stehen, sollten bei Rentenbeginn ebenfalls ihre Wohngeldansprüche prüfen lassen.
Haben auch Familien mit Wohneigentum Anspruch auf Wohngeld?
Ja, sagt Joachim Siebel vom Sozialamt Stuttgart. Ist jemand Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims und wohnt auch selbst darin, wird bei der Berechnung des Wohngelds statt der Miete die Belastung berücksichtigt. Zur Belastung zählt insbesondere der Kapitaldienst aus Zinsen und Tilgung für die Finanzierung des Wohnraums. Zudem wird noch eine Pauschale für die Bewirtschaftungskosten und die Grundsteuer berücksichtigt.
Sollten auch Studenten und Auszubildende ihren Wohngeldanspruch prüfen lassen?
Bei einer Erstausbildung – egal, ob Studium oder im Betrieb – und eigenem Haushalt besteht in der Regel kein Wohngeldanspruch. „Es gibt aber durchaus Ausnahmen“, sagt Wohngeld-Experte Joachim Siebel. Beispielsweise wenn die Studenten oder Auszubildenden mit einem Kind oder mit einem Partner zusammenleben. Oder wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsförderungsleistungen wie Bafög oder die Berufsausbildungsbeihilfe haben.
Wie beantragt man Wohngeld?
Wer in Stuttgart wohnt und seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen möchte, kann auf der städtischen Homepage die notwendigen Vordrucke herunterladen. „Dort finden Antragssteller neben weiteren Informationen auch die für sie in Stuttgart zuständige Wohngeldstelle“, sagt Joachim Siebel. Wer keine Möglichkeit hat, die Formulare auszudrucken, kann natürlich dort auch die nötigen Unterlagen erhalten. Wichtig ist: „Das Wohngeld kann frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht, bewilligt werden“, sagt Siebel.