Der Wert des Jugendwohls musste bislang hintanstehen – nun kommt die Union zur Vernunft
Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag hat am Dienstag den Weg frei gemacht für ein umfassendes Verbot der Tabakaußenwerbung. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Schließlich hat Deutschland bereits im Jahre 2003 (!) eine Konvention der Weltgesundheitsorganisation WHO unterzeichnet. Doch umgesetzt wurde die Zusage bis heute nicht. Als einziges Land in der gesamten Europäischen Union darf in Deutschland noch immer öffentlich großflächig geworben werden, und Schüler kommen noch immer tagtäglich an bunten Werbetafeln vorbei, auf denen modisch gestylte Models für die Welt der Lässigkeit und Coolness mit der Kippe in der Hand um die Wette lächeln.
Volker Kauder hatte ein Verbot blockiert
Nein, es ist keine Selbstverständlichkeit. Nicht für die CDU. Nicht für eine Partei, die in Sonntagsreden nicht aufhören kann, sich als Partei der Werte zu preisen. Der Wert des Jugendwohls musste bislang jedenfalls in der Frage der Tabakwerbung hintanstehen. So lange Volker Kauder Vorsitzender der Fraktion gewesen ist, vermochte er mit einer ans Skandalöse grenzenden Hartnäckigkeit jeden Versuch auszubremsen, das Werbeverbot durchzusetzen – selbst gegen die klare Mehrheitsmeinung in der eigenen Fraktion. Es gereicht seinem Nachfolger Ralph Brinkhaus zur Ehre, dass er die Union in dieser Frage nicht länger der Peinlichkeit aussetzen wollte, als Lobbyist für sehr spezielle Industrie-Interessen zu erscheinen.
Es lohnt sich, noch einmal darauf zurückzuschauen, mit welch haarsträubenden Argumenten bis in die vergangenen Tage hinein versucht wurde, das Verbot zu verhindern. Der Leitsatz hieß immer: „In einem freien Land muss es legal sein, für legale Produkte zu werben.“ Wieso eigentlich? Für eine Reihe von Produkten darf nur mit erheblichen Einschränkungen geworben werden. Zum Beispiel für verschreibungspflichtige Medikamente, dabei sind die im Zweifel lebensrettend, wogegen das Rauchen tödlich sein kann. Dann wurde ein Dammbruch an die Wand gemalt, denn nach dem Tabakwerbeverbot komme als Nächstes das für Zucker, Wurst oder Käse. Nur, dass weder Wurst noch Käse süchtig machen und es keine passiv Betroffene des Genusses gibt.
Die eigentlichen Bedenken wurden verschwiegen
Die eigentlichen Bedenken wurden dagegen nur sehr ungern öffentlich ausgesprochen. Die durchaus nicht einflusslose AG Kommunalpolitik in der Unionsfraktion fürchtete um kommunale Einnahmen, wenn die städtischen Werbeflächen nicht mehr voll ausgelastet werden. Sie fürchtete um die kommunalen Verträge mit den Außenwerbern, die den öffentlichen Raum mit Buswartehäuschen, Infotafeln, WLAN-Hotspots bestücken und alles mit Werbung gegenfinanzieren. So laut möchte das nur niemand sagen, denn dass die Infotafeln wichtiger sein könnten als der Jugendschutz – das passt eben nicht in die Erzählung von der wertegebundenen Partei.
Inzwischen hat nun also die Überzeugung gesiegt, dass eine solche Haltung nicht mehr tragbar ist. Dafür braucht man die Union nicht zu loben. Sie kommt mit ihrer Einsicht lediglich zur Vernunft. Das immerhin ist begrüßenswert.
14 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer
Jeder erwachsene Mensch hat ein Recht aufs Rauchen, sofern er damit keine anderen Personen belästigt. Aber es ist eine staatliche Aufgabe, junge Menschen davor zu schützen, zum Rauchen verführt zu werden. Das ist zuerst eine gesundheitspolitische Frage. Aber vielleicht mag es manchen Ordnungspolitiker in der Union trösten, dass die Prävention des Rauchens auch eine grundökonomische Frage ist: Den Einnahmen aus der Tabaksteuer von 14 Milliarden Euro im Jahr stehen volkswirtschaftliche Kosten des Tabakkonsums von knapp 100 Milliarden Euro gegenüber.
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