Der Württembergische Tennis-Bund (WTB) ist durch den Betrugsfall beschädigt. Foto: imago sportfotodienst/imago sportfotodienst

Wann wird das Urteil rechtskräftig? Wird Berufung eingelegt? Was sind die Bewährungsauflagen für den Verurteilten, und ist ein Zivilverfahren anhängig? Es stellen sich auch nach dem Urteil noch Fragen im Betrugsskandal im Württembergischen Tennis-Bund.

Für den ehemaligen Geschäftsführer des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB) stand es auf Messers Schneide: Muss er wegen der Veruntreuung in mehreren hundert Fällen ins Gefängnis oder kommt er mit einer Strafe auf Bewährung davon? Der Richter vor dem Amtsgericht Nürtingen entschied, wie berichtet, die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Auflage lautet: „Schadenswiedergutmachung nach besten Kräften“. Die Größenordnung dürfte sich dabei auf über eine Millionen Euro belaufen.

 

Das Urteil wird mit Ablauf des kommenden Montags rechtskräftig. „Es ging keine Berufung ein“, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts mit. Nichts deute darauf hin, dass noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Auch ein Zivilverfahren ist nicht wahrscheinlich. „Aufgrund der Kooperation des Angeklagten bei der Schadenswiedergutmachung ist kein Zivilverfahren angestrengt“, so die Informationen des Gerichts. Allerdings gestalte sich die Rückzahlung wegen der beteiligten Versicherungen und möglicher Regresse und Forderungsübergängen als schwierig, alle Beteiligten seien jedoch in laufenden Verhandlungen. „Es sieht nicht danach aus, dass der Schaden jemals eingeklagt werden müsste“, so die Sprecherin.

WTB-Präsident Stefan Hofherr sagte auf Nachfrage: „Ich habe das Urteil zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, dass jetzt Ruhe einkehrt und wir uns um unsere eigentlichen Geschäfte kümmern können.“ Die Kontrollmechanismen seines Verbandes hatten in dem Fall auf ganzer Linie versagt. Dass der Skandal dem Verband Glaubwürdigkeit kostete sei „immer noch ein Thema, doch wir haben treue Geschäftspartner, mit denen wir nach vorne blicken“, sagte Hofherr.