Die Mietpreisbremse soll bezahlbare Wohnungen garantieren. Foto: dpa

Der Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer will juristische Schritte gegen die Mietpreisbremse prüfen. Er hält die Regelung für verfassungswidrig.

Stuttgart - Der Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer will juristische Schritte gegen die Mietpreisbremse prüfen. Diese gilt seit November in 68 baden-württembergischen Städten und besagt, dass die Miete bei neuen Verträgen nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. „Wo genau dieses Niveau liegt, ist in den allermeisten Städten jedoch gar nicht definiert“, sagt Ottmar Wernicke, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg.

„Das ist so, als sollte man sich beim Autofahren an die ortsübliche Geschwindigkeit halten, obwohl es gar keine Verkehrsschilder gibt.“ Das ortsübliche Niveau wird in sogenannten Mietspiegeln definiert. „Diese liegen in Baden-Württemberg jedoch nur in wenigen Kommunen vor“, sagt Wernicke. „Auch darum halten wir die Mietpreisbremse für verfassungswidrig.“ Es mangele an der notwendigen Transparenz und Bestimmtheit. „Im Interesse unserer Mitglieder werden wir die juristischen Möglichkeiten ausloten lassen“, sagte Wernicke.

Mieterbund bewertet Lage anders

Der Stuttgarter Mieterbund bewertet die Lage völlig anders: „Auch in den Regionen, in denen kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, gibt es eine Orientierung“, sagt Udo Casper vom Deutschen Mieterbund in Baden-Württemberg. „Und zwar zum einen durch die Bestandsmieten und zum anderen durch die Mietspiegel aus den Städten in der unmittelbaren Umgebung“, so Casper.

Einen qualifizierten Mietspiegel gibt es in Baden-Württemberg in zehn Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse: Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Ravensburg, Stuttgart, Tübingen, Friedrichshafen, Heilbronn und Neuenburg am Rhein. In weiteren neuen Städten und Gemeinden gibt es einfache Mietspiegel. Diese haben jedoch etwa vor Gericht keine Beweiskraft, weil die Anforderungen zu gering sind.