In der Alexanderstraße 105 befinden sich 1942 zwei bemerkenswerte Wohngemeinschaften. Foto: Stadtarchiv/FN250-101

Wohngemeinschaften gibt es in Stuttgart schon 1942 – und zwar sehr viele. Wer lebte da vor 80 Jahren zusammen und wie? Ein Beispiel aus der Alexanderstraße zeigt es.

1942 löst sich in der Alexanderstraße 105 in Stuttgart-Mitte eine ungewöhnlich anmutende Wohngemeinschaft auf. Die Schauspielerin Erika Beilke zieht in diesem Jahr aus der Sechs-Zimmer-Wohnung des Kaufmanns Eugen Jooß aus. Der Alleineigentümer des stattlichen Hauses an der Schickstaffel bewohnt damals – vermutlich samt Familie – das Obergeschoss und verliert 1942 nach neun Jahren seine Untermieterin. Die ledige und kinderlose „Staatsschauspielerin“, so die Jobbeschreibung in ihrem Arbeitsbuch, ist 1933 bei ihm untergekommen, als sie vom Deutschen Theater Prag ans Württembergische Staatstheater wechselte.

 

Wohngemeinschaften wie jene in der Alexanderstraße 105 finden sich zuhauf in den Stuttgarter Adressbüchern, die damals für jede einzelne Wohnung den Haushaltsvorstand und eventuelle Unter- oder Mitmieter aufzählen. Werden Frauen explizit genannt, dann sind sie meist Witwe oder unverheiratet, Ehefrauen tauchen ebenso wenig in den Büchern auf wie Minderjährige. Deshalb wissen wir von einer zweiten Wohngemeinschaft in der Alexanderstraße 105: Im dritten Stock in der Alexanderstraße 105 ist damals eine Frieda von Müller in der Sechs-Zimmer-Wohnung des Lastwagenvermieters Karl Schäfer untergekommen.

Wilde Ehe? Eher nicht

Wir erfahren nicht, wie es zu diesen Wohngemeinschaften kommt, die wenig mit heutigen Studenten-, Berufstätigen- oder Alters-WGs zu tun haben. In diesem Haus werden 1942 mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine wilden Ehen gelebt. Stattdessen ist Zusammenwohnen damals Alltag. „Wer unverheiratet war und allein lebte, war in der Regel darauf angewiesen, ein möbliertes Zimmer zu mieten, weil es kaum ein Angebot entsprechend kleiner Wohnungen gab“, schreibt der Architekturforscher Gert Kähler über das Wohnen zwischen 1918 und 1945.

Auch die Eigentümer haben Anreize, sich Untermieter in die Wohnung zu holen: „Hochherrschaftliche Unterkünfte mit fünf und mehr Zimmern waren kaum noch zu vermieten“, berichtet der Historiker Karl Christian Führer über diese Zeit. Also bleibt der Eigentümer dort wohnen und macht ein oder zwei Zimmer frei – so wie Eugen Jooß, der 1941 sogar noch kurzzeitig einen Kaufmann namens Hans Ernst bei sich aufnimmt.

„Möglichst mit Badbenutzung“

Als Großstädte wie Stuttgart infolge der Industrialisierung stark wachsen, entsteht Wohnraum vor allem für Familien, aber kaum Einzimmerwohnungen. Jüngere Singles wohnen bei den Eltern oder als Untermieter. 1942 sind sie der „möblierte Herr“ oder die „möblierte Dame“, denen Mittelschichtsmieter, Witwen oder andere Menschen mit zu großen Wohnungen oder zu wenig Einkommen ein eingerichtetes Zimmer überlassen – teilweise gegen Mithilfe im Haushalt, wie Immobilienanzeigen im Stuttgarter „Tagblatt“ verraten. Anspruchsvoll sind die Untermieter nicht: in Suchanzeigen von 1942 wünschen sie, das Zimmer solle „womögl. heizbar“ sein, „möglichst mit Badbenutzung“ vermietet sein oder „am liebsten mit Kochgelegenheit“.

Wie genau man sich das Leben in diesen Wohngemeinschaften vorzustellen hat, ist nicht erforscht. Gibt es separate Koch-, Wasch- und Badezeiten? Geht man sich aus dem Weg oder sind die Untermieter eine Art Ersatzfamilie? All das ist quasi unerforscht, anders als etwa die Studenten-WGs der 1960er.

Untermieter ohne Schutz

Gut dokumentiert ist dagegen die Wohnungspolitik dieser Zeit. Nach dem Ersten Weltkrieg teilt die Verwaltung Wohnraum zu, auch zwangsweise – erst um Soldaten einzuquartieren, dann um die Mieten zu dämpfen. Trotzdem sind noch 1930 mehr als 9000 Wohnungssuchende bei der Stadtverwaltung registriert, die allermeisten verlobt oder verheiratet. Der Gemeinderat beklagt eine „Wohnungsverteilungsnot“ und die Stadt zahlt Prämien für freigemachte Wohnungen.

1933 wird der Wohnungsmarkt nach erbitterten Diskussionen auch in Stuttgart vollständig freigegeben. Das Naziregime baut in den Folgejahren den Mieterschutz aus, etwa mit einer „Preisstoppverordnung“. Bis Kriegsbeginn 1939 sind nur zwei Gruppen noch weitgehend ohne Schutz: Untermieter und Juden. Erstere dürfen erst von März 1942 an einer Kündigung widersprechen, Letztere haben längst ganz andere Probleme.

Was aber ist mit dem Kaufmann Eugen Jooß aus der Alexanderstraße 105 und seiner Untermieterin Erika Beilke? Wir erfahren nicht, warum die Schauspielerin auszieht – nur, dass sie danach in der Souterrainwohnung eines Oberingenieurs in Sonnenberg wohnt. Im Herbst 1944 beurlaubt das Staatstheater sie kriegsbedingt, Beilke arbeitet in der Montage bei Zeiss Ikon in der Dornhaldenstraße. Eugen Jooß bleibt in der Alexanderstraße 105. Untermieter sind dort heute keine mehr zu finden.