Das Verwaltungsgericht lehnt einen Baustopp für die Windkraftanlagen am Goldboden bei Winterbach ab. Nun wenden sich die Windkraftgegner an den Verwaltungsgerichtshof.
Winterbach - Die Gegner der bereits im Bau befindlichen Windkraftanlagen des Energieversorgers Energie Baden-Württemberg (EnBW) am Goldboden oberhalb von Winterbach haben beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Beschwerde eingelegt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte zuvor ihren Eilantrag auf einen Baustopp „mangels Antragsbefugnis des Klägers“, eines Mitglieds der Bürgerinitiative Pro Schurwald, abgelehnt. Eine Verletzung persönlicher Belange des Klägers sei ausgeschlossen, weil dieser 1200 Meter von der Windkraftanlage entfernt wohne, so die Begründung.
Vor dem VGH werde nun erneut über die Klagebefugnis entschieden, so die Initiative. Dem Verfahren sehe man optimistisch entgegen. „Irritiert sind wir allerdings, dass das Verwaltungsgericht die Beteiligten erst einen Monat nach seiner Entscheidung informiert hat – schließlich handelt es sich um ein Eilverfahren.“ Die EnBW habe die Zeit genutzt, um „weiter vollendete Tatsachen zu schaffen“.
Die immissionschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von drei Windkraftanlagen im Vorranggebiet namens WN-34 Goldboden hatte das Rems-Murr-Landratsamt Anfang Dezember 2016 erteilt. Der Energieversorger baut dort am Rand des Schurwaldes drei Anlagen des Typs Nordex N131. Zwei der Anlagen müssen mit jeweils 54 Rammpfählen gegründet werden. Die Baufreigabe für die Maßnahme wurde Anfang Juli dieses Jahres ebenfalls durch das Landratsamt erteilt. Die Windräder mit einer Gesamthöhe von etwa 230 Metern sollen laut Zeitplan noch im Herbst den ersten Strom liefern.