Der Windanlagen-Finanzierer Prokon hat einen Insolvenzantrag gestellt. Kleinanleger bangen nun um ihre Investitionen. Foto: dpa

1300 Mitarbeiter fürchten um ihre Jobs. Tausende Kleinanleger bangen um ihre Investitionen. Wie steht es aktuell um den Windanlagen-Finanzierer? Was führte zum Niedergang des Unternehmens? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

1300 Mitarbeiter fürchten um ihre Jobs. Tausende Kleinanleger bangen um ihre Investitionen. Wie steht es aktuell um den Windanlagen-Finanzierer? Was führte zum Niedergang des Unternehmens? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was für ein Unternehmen ist Prokon, und wer steht dahinter?
Prokon – die Abkürzung steht für PROjekte und KONzepte – wurde 1995 von Carsten Rodbertus gegründet – mit dem Unternehmensziel, in erneuerbare Energien zu investieren. Das Unternehmen investiert heute nicht mehr nur in Windenergie, sondern auch in Biokraftstoffe und Biomasse und ist als Stromversorger tätig. Der 52-jährige Rodbertus steht nach wie vor an der Spitze des Unternehmens.
Warum ist es zum Insolvenzantrag gekommen?
Prokon finanziert langfristige Investitionsgüter wie Windkraftwerke mit dem kurzfristigen Finanzierungsinstrument der Genussrechte. Wenn viele Anleger sich von ihren Papieren trennen, fehlen flüssige Mittel. Dieser Fall ist nun eingetreten. Insgesamt haben 75.000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro investiert.
Wie ist die aktuelle Finanzlage bei Prokon?
Es liegen derzeit keine belastbaren Unternehmenszahlen vor. Nach einer „Zwischenbilanz“ per Ende Oktober sind bei dem Unternehmen 210 Millionen Euro Verluste aufgelaufen. Die Anleger hätten 330 Millionen Euro Zinsen erhalten. Prokon hat seit Jahren keine geprüften und testierten Konzernberichte veröffentlicht.
Was bedeutet die Insolvenz für Anleger?
Für die 75 000 geschädigten heißt es jetzt erst einmal abwarten. Noch ist das Geld, das sie Prokon in Form von Genussscheinen anvertraut haben, nicht weg. Ob sie wenigsten einen Teil der investierten 1,4 Milliarden Euro wieder sehen ist derzeit völlig unklar. Der am Mittwoch gestellte Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe hat zunächst zu einem vorläufigen Insolvenzverfahren geführt. Ansprüche gegen die Gesellschaft können erst bei der Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens gestellt werden. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK rechnet nicht vor Ende April. Bis dahin bleibt die Chance, dass Prokon doch überlebt. Derzeit wird der Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingeschränkt weitergeführt. Dabei werden weder Zinsen gezahlt noch Rückforderungen von Genussschein-Besitzern bedient.
Wer kommt mit seinen Forderung am ehesten zum Zug?
Die 75.000 Inhaber von Prokon-Genussscheinen stehen nicht in der ersten Reihe, wenn es um Forderungen geht. „Als Kapitalgeber haben die Investoren lediglich sogenannte nachrangige Forderungen in er Hand“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Und die bekommen erst dann Geld, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind“.
Was können Kleinanleger tun?
Die Schutzvereinigung für Wertpapier will jetzt prüfen, ob es Möglichkeiten gibt die Inhaber der Genussscheine im Forderungsrang besser zu stellen. Er rät den Betroffenen, sich zu organisieren. Möglicherweise ist der gerade gegründete Verein „Freunde von Prokon“ eine Option. Er zählt bereits rund 5 400 Mitglieder. Auch auf Kapitalanleger spezialisierte Anwälte bieten ihre Dienste an. Die SdK rät geschädigten Anlegern aber erst einmal zur Zurückhaltung. Bevor sie sich kostenpflichtigen Rechtsrat holen oder gar rechtliche Schritte einleiten, sollten sie sich, wenn vorhanden, bei ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Kostenübernahme erkundigen. Nach Ansicht des erfahrenen Anlegerschutz-Anwaltes Klaus Nieding könnte es sich andererseits lohnen, die rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen. Gebe es etwa einen Anspruch auf Schadensersatz, könnte sich die Stellung des Anlegers verbessern. Der leitet sich unter Umständen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Fehlern im Verkaufsprospekt ab.
Was passiert mit den 1300 Beschäftigten?
Das Insolvenzgeld bekommen die Mitarbeiter bis April von der Bundesagentur für Arbeit. Ob und welche Arbeitsplätze erhalten bleiben, hängt von dem Ergebnis der Bestandsaufnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters und dem weiteren Ablauf des Verfahrens ab.