Seit 2020 bietet das Land Zuschüsse von bis zu 2000 Euro, wenn durch deren Vermittlung leer stehende Wohnungen wieder vermietet werden. Nicht jede Kommune nutzt das.
Mit einer besonderen Finanzspritze will die Landesregierung dafür sorgen, dass es weniger Leerstände gibt. Pro reaktivierter Wohnung erhalten Kommunen zwei Netto-Monatskaltmieten, wenn eine Wohnung durch ihre Beratung und Vermittlung wieder vermietet wird. Allerdings muss die Wohnung zuvor sechs Monate leer gestanden haben und für mindestens ein Jahr vermietet werden.
Fünf Kommunen im Kreis beziehen Prämie
Im vergangenen Jahr haben fünf Kommunen im Rems-Murr-Kreis Wiedervermietungsprämien in verschiedener Höhe erhalten – insgesamt 50 530 Euro. Spitzenreiter war Backnang mit elf Wohnungen und rund 19 000 Euro, gefolgt von Weinstadt mit zehn Wohnungen und 18 800 Euro. In Urbach wurden knapp 7000 Euro Zuschüsse für die Vermittlung von fünf Wohnungen bezahlt, in Remshalden 4500 Euro für drei und in Auenwald 1100 Euro für eine Wohnung.
Die Backnanger Verwaltung äußert sich zufrieden mit dem Prämien-Modell: „Die Wiedervermietung von elf leer stehenden Wohnungen kann als Erfolg gewertet werden“, teilt Stadtsprecherin Melanie Schuler auf Nachfrage mit. „Jede leer stehende Wohnung, die wieder der Wohnnutzung zugeführt wird, trägt zur Verminderung der Wohnungsnot bei und ist positiv für die Wohnungssuchenden zu sehen.“ Die Unterbringung der von Obdachlosigkeit bedrohten Bevölkerung sowie von geflüchteten Menschen bleibe aber eine große Herausforderung.
80 Prozent gehen in Backnang an Eigentümer
„Da die Situation am Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist, bittet die Stadt Backnang in ihren Anzeigen Immobilienbesitzer, leer stehende Wohnungen für Geflüchtete, Familien mit schlechten Chancen auf dem Wohnungsmarkt und Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen.“ Die Stadt biete sich über die Wohnraumvermittlungsstelle als Vermittlerin oder Mieterin an. Den Zuschuss gibt Backnang – abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 20 Prozent – an die vermietenden Eigentümer weiter.
Weinstadt gibt Zuschüsse nicht weiter
Seit Bestehen der Prämie im Jahr 2020 habe Weinstadt für 21 Wohnungen und Häuser insgesamt 31 350 Euro erhalten. „Das überwältigende Angebot an freiem Wohnraum aus der Weinstädter Bürgerschaft, um ukrainische Flüchtlinge unterzubringen, war allerdings unabhängig von der Wiedervermietungsprämie, da wir damit nicht geworben haben“, sagt Sprecherin Claudia Leihenseder. Vielmehr hätten Anzeigen im Amtsblatt sowie redaktionelle Aufrufe von Oberbürgermeister Michael Scharmann zu Erfolg geführt. Die Stadt gibt die Zuschüsse auch nicht an die Eigentümer weiter: Die Prämie werde dafür verwendet, „um die Wohnungen für die Unterbringung fit zu machen, was zum Teil eigentlich der Vermieter übernehmen müsste“, so die Sprecherin. „Das hat aus unserer Sicht manchen Weg zur Anmietung geebnet.“
Keine Nachfrage in Schorndorf
In Schorndorf, wo die Verwaltung seit 2019 aktiv Leerstandsmanagement betreibt, ist die Prämie bislang kein Thema: „Vonseiten der Bürgerschaft sind seit Beginn der Landesförderung im Sommer 2020 keine Anfragen zu einer Wiedervermietungsprämie in Schorndorf eingegangen“, teilt Sprecher Dominique Wehrle mit. In Gesprächen mit Wohnungseigentümern sei deutlich geworden, „dass die Gründe für den Leerstand nicht vorrangig mit einem finanziellen Anreiz zur Wiedervermietung behoben würden“. Eigentümer, die nicht vermieten wollten, begründeten dies laut Stadt insbesondere mit schlechten Erfahrungen mit Mietern sowie hohen Sanierungskosten. Deshalb habe man sich in Schorndorf entschieden, den Fokus weiterhin auf das bestehende Leerstandsmanagement mit persönlicher Beratung der Eigentümer zu den Wiedervermietungsmöglichkeiten zu richten.
Stadt Waiblingen benötigt Räume selbst
Auch in Waiblingen wird die Prämie des Landes nicht in Anspruch genommen, sagt Sprecherin Gabriele Simmendinger: „Die Wiedervermietungsprämie wird nur im Erfolgsfall ausgezahlt, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Da wir nicht garantieren können, dass Vermittlungsaktivitäten erfolgreich sind, sehen wir von der Inanspruchnahme der Prämie ab.“ Außerdem gebe es in der Waiblinger Verwaltung nicht genug Personal: „Die aktive Vermittlung und Beratung von Eigentümern leer stehender Wohnungen erfordert in der Verwaltung personelle und finanzielle Ressourcen, die derzeit anderweitig gebunden sind.“ Außerdem habe Waiblingen selbst Bedarf: „Als Kommune befinden wir uns in der Situation, selber Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zu suchen.“
Prämie als letzter Anstoß für Wiedervermietung
In Baden-Württemberg wurden 2023 laut einer Mitteilung aufgrund der Prämie 191 Wohnungen in 50 Städten und Gemeinden wieder vermietet. Es wurden rund 284 000 Euro ausbezahlt. Nach aktuellem Stand soll es die Zuschüsse bis 2026 geben. Bei der Wiedervermietungsprämie handle es sich ganz bewusst um keine große Summe. Sie solle vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ein Anstoß sein, um eine leer stehende Wohnung wieder zu vermieten.