In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in Baden-Württemberg einen Genesenennachweis bekommen. (Voraussetzungen + Dokumente) Foto: Jarun Ontakrai / Shutterstock.com

Wer eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht hat, der hat Anspruch auf einen Genesenennachweis. Wie Sie diesen bekommen, erfahren Sie hier.

Die Zahlen der Neuinfektionen in Deutschland erreichen wöchentlich neue Allzeithochs. Da der Nachweis einer Infektion im öffentlichen Leben Vorteile bringen kann, stellt sich für die Betroffenen auch die Frage, wie man einen Genesenennachweis bekommt.

Lese-Tipp: Wer gilt als vollständig geimpft?

Wer stellt einen Genesenennachweis aus?

Genesennachweise werden in Baden-Württemberg in Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt. Auf dem Portal „Mein Apothekenmanager“ finden Sie Apotheken in Ihrer Umgebung, die Genesenenzertifikate ausstellen.

Welche Voraussetzungen für einen Genesenennachweis?

Für den Genesenenstatus gelten in Baden-Württemberg seit dem 15. Januar 2022 folgende Voraussetzungen (1):

  • Nachweis einer Infektion durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder andere Nukleinsäureamplifikationsmethode)
  • Datum der Abnahme muss mindestens 28 Tage zurückliegen
  • Datum der Abnahme darf höchstens 90 Tage zurückliegen

Wichtig: Positive Antikörpertests sind nicht als Nachweis für eine Genesung anerkannt (2,3). Diese können nur im Rahmen einer Impfung verwendet werden, wenn der positive Antikörpertest mindestens 4 Wochen vor der Vergabe einer Impfstoffdosis stattgefunden hat (4).

Lese-Tipp: Warum gilt man erst nach 28 Tagen als genesen?

Was muss man mitbringen?

Um Ihren Genesenennachweis in einer Arztpraxis oder Apotheke ausstellen zu können, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Identitätsausweis mit Lichtbild: Zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den positiven PCR-Befund: Sie benötigen einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Infektion mittels PCR-Testung erfolgt ist. Ebenfalls enthalten sein muss der Name und das Test- bzw. Meldedatum.
  • Ggf. Impfpass oder Impfbescheinigung: Das ist wichtig, wenn Sie ebenfalls einmal geimpft sind. Dann bekommen Sie mit der Impfung ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt.

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