Züge bleiben stehen, Flugzeuge heben nicht ab, Busse und Bahnen auch. Es wird gestreikt, was das Zeug hält. Foto: dpa/Jens Büttner

Auch wenn die Gewerkschaften bei Bahn und Lufthansa an den Verhandlungstisch zurückkehren, bleibt die Frage, ob der Gesetzgeber Arbeitskampf-Exzesse verhindern soll, kommentiert unser Autor Wolfgang Molitor.

Ein Land, in dem nicht gestreikt wird, ist keine Demokratie. So hat es Helmut Schmidt, sozialdemokratischer Bundeskanzler von 1974 bis 1982, formuliert. In der Tat: Zur manchmal unvermeidlichen Auseinandersetzung über Löhne und Gehälter, über Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten brauchen Gewerkschaften ein starkes Druckmittel, um sich für berechtigte, zumindest nachvollziehbare Forderungen einzusetzen. Deshalb ist das Streikrecht grundgesetzlich verbrieft. Die Bundesrepublik Deutschland ist damit trotz manch unnötiger (gegenseitiger) Provokation und Maßlosigkeit gut gefahren.

 

Unvertretbare volkswirtschaftliche Schäden

Doch seit einiger Zeit scheint das, was man zu Recht stolz Sozialpartnerschaft nennt, unter die Räder zu kommen. Flugzeuge heben nicht ab, Züge bleiben stehen, Busse und Bahnen auch. Es wird gestreikt, was das Zeug hält. Auf Fahrpläne, die vor allem Millionen Menschen jeden Tag den Weg zur Arbeit garantieren sollen, ist kein Verlass. Dabei sind Streiks unzulässig, wenn sie unvertretbare volkswirtschaftliche Schäden verursachen oder dem Gegner wirtschaftlich einen so großen Schaden zufügen, dass er in die Knie geht. Bei Lufthansa und Bahn ist das nicht der Fall. Das Problem ist nur: In der Rechtsprechung werden Drittschäden, deren Kosten niemand misst, nicht beachtet.

Auch wenn nun wieder verhandelt und geschlichtet wird, wenn an der Streikfront eine volatile Ruhe einkehren sollte und endlich Augenmaß und Vernunft an die Verhandlungstische zurückzukehren scheinen, bleibt also die Frage: Haben sich diese massiven Ein- und Übergriffe, hat diese unerträgliche Rücksichtslosigkeit gegenüber Millionen Bahn- und Flugkunden gelohnt, die gleich zweimal abgestraft werden – heute durch ausgefallene Verbindungen und morgen durch höhere Preise?

Egokranke Minigewerkschaften

Anders gefragt: Läuft Deutschland in zunehmend schwieriger werdenden Zeiten nicht in eine Streikfalle, die mehr ist als eine hemmungslos geführte Tarifauseinandersetzung, weil sie nicht nur den betroffenen Unternehmen, sondern der gesamten Wirtschaft volkswirtschaftlich schadet? In einen von egokranken Minigewerkschaften dominierten Konflikt, von dem abseits aller Ampelduckmäuserei wenigstens der grüne Bundeswirtschaftsminister erkannt hat, dass man sich das in der Tat momentan nicht leisten kann.

Doch der aufflammende Ruf von Union und Arbeitgebern nach einem neuen Streikrecht ist kaum mehr als ein plumper Versuch, politische Wirkungsmacht vorzutäuschen. Ein strengeres Streikrecht wird es nicht geben, nicht einmal für kritischen Bereiche der Infrastruktur- und öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Gewerkschaften wissen, dass ihr Widerstand nur mit noch größeren, den Arbeitsfrieden dauerhaft gefährdenden Verwerfungen überwunden werden kann.

Dabei wären Klarstellungen sinnvoll und überfällig, ohne damit die Kampagnenfähigkeit von Gewerkschaften zu unterlaufen. Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorab, eine Mindestfrist für die Ankündigung und verpflichtende Vereinbarungen für die Mindestversorgung und von Notdiensten – all dem sollten sich Gewerkschaften nicht vorschnell verweigern. Weil sie eine volkswirtschaftliche Verantwortung tragen.

Verantwortung auf beiden Tarifseiten

Es geht nicht darum, das demokratische Recht von Gewerkschaften und Arbeitnehmern zu beschneiden. Aber es braucht wieder mehr Verantwortung auf beiden Tarifseiten. Es komme immer darauf an, dass alle von ihren Möglichkeiten einen guten Gebrauch machten, fordert der sozialdemokratische Bundeskanzler Olaf Scholz. Beim Streikrecht täte da eine gesetzliche Klar- und Hilfestellung manchem durchdrehenden Arbeiterführer durchaus gut.