In diesem Jahr sei es ganz besonders geboten, rund um die Festtage von belastenden Maßnahmen abzusehen, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. (Symbolbild) Foto: dpa/Oliver Berg

Der Weihnachtsfrieden hat im Südwesten Tradition. In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr verzichten die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen.

Stuttgart - Auch im Corona-Winter 2020 wahrt der baden-württembergische Fiskus den sogenannten Weihnachtsfrieden. In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr verzichten die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen, teilte das Finanzministerium am Mittwoch mit.

 

„Durch die steuerlichen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Vollstreckungen bei Unternehmen mit Schwierigkeiten aufgrund der Pandemie schon seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt sich nun auf sämtliche Forderungen“, teilte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) mit. Ausnahmen werden den Angaben nach bei drohenden Verjährungen gemacht.

Der Weihnachtsfrieden hat im Südwesten und anderen Bundesländern seit Jahren Tradition. In diesem Jahr sei es ganz besonders geboten, rund um die Festtage von belastenden Maßnahmen abzusehen, sagte Sitzmann.