Heftig kritisiert: Der Wasserwerfereinsatz für Stuttgart 21 im Schlossgarten Foto: dpa

Ein Polizeioberrat, der bei der Räumung des Schlossgartens für Stuttgart 21 am 30. September 2010 im Einsatz war, hat als Zeuge vor dem Landgericht scharfe Kritik an der Planung der Aktion geübt.

Stuttgart - Ein Polizeioberrat, der bei der Räumung des Schlossgartens für Stuttgart 21 am 30. September 2010 im Einsatz war, hat als Zeuge vor dem Landgericht scharfe Kritik an der Planung der Aktion geübt. Dabei nahm der 56-Jährige vor allem den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf ins Visier. Stumpf war damals der oberste Einsatzleiter. Förmlich remonstriert, sprich Einwände erhoben habe er nicht – „aus Feigheit“, so der Zeuge. Im Polizeistab habe er aber vor dem Einsatz klargemacht, dass er den Termin der Räumung des Schlossgartens für die Baumfällungen für falsch hielt. Statt tagsüber hätte man den Schlossgarten nachts absperren sollen. Zudem hätte die Einsatzleitung die Polizeikräfte nicht per Mannschaftswagen, sondern per Sonderzug direkt zum Bahnhof bringen müssen.

Auch habe er auf die parallel stattfindende Demonstration von Jugendlichen hingewiesen. Diese Teilnehmer hätte man vor dem Schlossgarten abfangen müssen. „Nicht genügend Einsatzkräfte“, habe man ihm gesagt, so der Polizist. Stumpf sei der „dominante Polizeiführer“ gewesen. Ob man aus dem Polizeistab nicht an den Präsidenten herantreten könne, habe er gefragt. „Du kennst ihn doch“, sei die Antwort gewesen. Er selbst habe menschliche Probleme mit dem damaligen Polizeipräsidenten gehabt. Auch deshalb habe er ihn nicht direkt angesprochen. Stumpf soll am 15. und 16. Oktober als Zeuge gehört werden. Dass er aussagt, ist mehr als zweifelhaft, da gegen ihn Ermittlungen wegen des Wasserwerfereinsatzes laufen.

Vor der 18. Strafkammer müssen sich zwei Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Sie sollen für die teils schweren Verletzungen bei mehreren Demonstranten durch Wasserwerferstrahlen verantwortlich sein.