Ein neues Gesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland, kostenlose Wasserspender aufzustellen. Das stößt verbreitet auf Unverständnis.
Rainer Haußmann kann es nicht fassen. „Haben die in Brüssel und Berlin eigentlich nichts Besseres zu tun?“ Was den Bürgermeister von Dettingen so aufregt – und was bei vielen anderen Ratschefs vor allem kleinerer Gemeinden auf Unverständnis stößt –, ist das neue Wasserhaushaltsgesetz. Das hat der Bundestag im November beschlossen. Jetzt hat auch der Bundesrat zugestimmt, Anfang 2023 wird es offiziell in Kraft treten.
Dann sind alle Städte und Gemeinden in der Republik verpflichtet, Trinkwasserbrunnen sowohl im Freien wie in öffentlichen Gebäuden zu installieren. Denn die Bundesregierung hat – einer Vorgabe aus Brüssel folgend – beschlossen, dass Trinkwasser als Teil der Daseinsvorsorge gilt und an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss. Damit verbunden ist die Vorgabe, dass Kommunen Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen oder in Einkaufspassagen aufstellen müssen – und wo es die nicht gibt, also etwa in zahllosen kleinen Gemeinden, halt an anderer Stelle.
Bei 1000 zusätzlichen Wasserspendern wird es nicht bleiben
Derzeit, so heißt es aus dem Bundesumweltministerium, gebe es bereits mehr als 1300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollten nun etwa 1000 weitere Wasserspender dazukommen. Dabei wird es nicht bleiben. Die Vorgaben des Gesetzes, so macht ein Sprecher des Bundesumweltministeriums deutlich, „sind von allen Kommunen in Deutschland umzusetzen. Ausnahmen von dieser Regel sieht das Gesetz nicht vor.“ Allerdings gäbe die Neuregelung den Kommunen weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angehe. Deren Zahl beispielsweise richte sich „im Wesentlichen nach dem Bedarf und den technischen Möglichkeiten in den Kommunen“.
Die zunächst zu bauenden Anlagen werden bei geschätzten Anschaffungskosten von 15 000 Euro pro Trinkgelegenheit insgesamt 15 Millionen Euro kosten. Jährliche Wartungsarbeiten von 1000 Euro pro Anlage kommen hinzu.
Es wird in die kommunale Eigenverantwortung hineinregiert
Was Haußmann aufregt, sind gar nicht einmal die Kosten, zumal in Dettingen schon seit Jahren der Brunnen am Rathaus Trinkwasser spendet. Vielmehr nervt ihn, dass den Kommunen da wieder vollkommen unnötig in die Eigenverantwortung hineinregiert werde. Haußmann hat dafür und für andere Ungereimtheiten nur Spott übrig: „Sensationell: Endlich wird dieses zentrale Thema auf europäischer und deutscher Ebene angepackt. Alle Schüler im benachbarten Kirchheim beispielsweise, die derzeit mit Ausnahme der Profi-Basketballer kalt duschen müssen, dürfen sich auf den nächsten Sommer freuen. Dann gibt es Drinks for free. Die vielen Trinkflaschen dürfen zu Hause bleiben, und die tägliche Nahrungsaufnahme outdoor muss nicht mehr mühsam geplant werden. Schlaraffenland!“
Besonderer Drang in Deutschland zur Überregulierung
Auch Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, kritisiert die Entwicklung und nennt weitere Beispiele: „Die Trinkwasserbrunnenpflicht und die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sind leider einzelne Beispiele unter vielen. Dies macht deutlich, dass die Vielzahl der staatlichen Aufgaben bei dem zugleich hierzulande besonders ausgeprägten Drang zur Überregulierung und Einzelfallgerechtigkeit alle staatlichen Ebenen und auch das gesellschaftliche Leben in eine Überforderung geführt hat.“
Wenn Regelungen zum Datenschutz eher Lösungen verhinderten, als sie zu befördern, wenn die Vergabe gemeindlicher Bauplätze einer juristischen Doktorarbeit gleiche, und wenn Haftungsregeln immer mehr die Eigenverantwortung infrage stellten, dann wird „zunehmend das Gelingen der Gesellschaft in Frage gestellt“. Auf kommunaler Ebene werde dies aktuell in ernüchterndem Maße erkennbar, so Steffen Jäger.
Rainer Haußmann kann sich angesichts der Diskussionen über die Umsatzsteuerpflicht für Kita-Kuchenverkäufe oder eben die neue Trinkbrunnen-Gesetzgebung nur noch in Sarkasmus flüchten: „Das Ganze ist ein weiteres Zeichen der Entfremdung der politischen Klasse vom Volk. Eigentlich fehlt jetzt nur noch die Vorschrift aus Brüssel und Berlin, dass jede Kommune, egal wie groß oder klein sie ist, eigene öffentliche Toilettenanlagen schaffen muss.“
Ganz aus der Luft gegriffen ist diese Vermutung offenbar nicht: In Brüssel, so ist zu hören, arbeite man derzeit emsig an entsprechenden Vorgaben. Im Amtsdeutsch heißt es: Das Ziel sei, „insbesondere marginalisierten und gefährdeten Bevölkerungsgruppen einen besseren Zugang zu sanitären Einrichtungen“ zu ermöglichen.
Stimmen zur Trinkbrunnenpflicht
Klima
Mit der Pflicht „leisten wir einen Beitrag zur Klimaanpassung, aber auch zur Stärkung des Rechts auf Zugang zu Trinkwasser – besonders auch für wohnungslose Menschen“, erklärt Jan-Niclas Gesenhues, der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag.
Schutz
Das Umweltministerium sagt, Trinkbrunnen seien eine „wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen“.