Wie viel Gießwasser darf aus öffentlichen Brunnen entnommen werden? Foto: M/Bauroth

Die ausbleibenden Regentage fordern ihr Tribut: Im Landkreis Esslingen ist die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Bächen ab sofort untersagt. Doch wie sieht es in anderen Landkreisen im Südwesten aus?

Mit Eimern und Gießkannen Wasser aus kleineren Flüssen und Bächen zu entnehmen, um damit den eigenen Garten zu gießen, ist im Landkreis Esslingen keine gute Idee: Vom Landratsamt wurde verfügt, dass ab sofort sämtliche Wasserentnahmen aus Bächen, Seen und Flüssen verboten werden – vorerst bis Ende August. Untersagt ist dort also auch das Schöpfen von geringen Wassermengen.

 

„Es geht uns hier insbesondere um den Umweltschutz“, sagt die Sprecherin Andrea Wangner. Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen würden schon jetzt unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen leiden.

Nahezu jeder zweite Fluss in Baden-Württemberg hat Niedrigwasser

Verantwortlich für die Lage sind unter anderem der seit vielen Wochen ausbleibende anhaltende Regen und die zwischenzeitliche Hitzewelle. In seinem Bulletin mahnte das Landesamt, zahlreiche Gewässer führten derzeit Niedrigwasser. An rund 44 Prozent der Pegel in Baden-Württemberg lägen die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Standes in einem durchschnittlichen Jahr.

In Böblingen gibt s nur eine genehmigte Entnahmestelle

Esslingen ist daher auch nicht der einzige Landkreis, der nun Konsequenzen zieht: Der Kreis Böblingen gilt als Wassermangelgebiet. Daher gibt es dort von Juni bis Ende September ein sogenanntes Wasserentnahmeverbot. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Lediglich in Herrenberg gibt es eine genehmigte Entnahmestelle, an der Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben wird. Laut der Allgemeinverfügung des Landratsamts ist der Gemeingebrauch auch an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen erlaubt, da es dort nach dem Zusammenfluss wieder genügend Wasser gibt.

Keine Beschränkung im Rems-Murr-Kreis und Ludwigsburg

Andere Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart sehen noch von solchen Wasserentnahmeverboten ab – appellieren aber an den guten Willen der Bürger: „Wir bitten darum, aktuell darauf zu verzichten, aus öffentlichen Gewässern Wasser zu schöpfen“, heißt es etwa beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen.

Auch im Landkreis Ludwigsburg hat man die Pegelstände im Blick: „Wir beobachten die Situation und werden zu gegebener Zeit die Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern untersagen“, sagt Andreas Fritz, Sprecher des dortigen Landratsamtes.

Pegelstände in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen noch im Rahmen

Im Regierungsbezirk Tübingen kann ebenfalls noch bis auf Weiteres mit Eimern, Kanistern und Gießkannen Wasser aus den umliegenden Flüssen und Bächen entnommen werden. „Die Pegelstände im Landkreis Reutlingen bewegen sich zurzeit im Bereich des mittleren Niedrigwassers“, sagt die Landratsamtssprecherin Anna Ioannidis. Das ist auch im Landkreis Tübingen der Fall, weshalb die Nutzung im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauch nicht eingeschränkt worden ist.

Wie die Lage im Stadtgebiet Stuttgart gesehen wird, ist unklar: Eine Antwort seitens des Rathauses steht noch aus.

So ist die Wasserentnahme aus Brunnen geregelt

Interessant ist allerdings: Auch wenn wie in den Kreisen Esslingen und Böblingen die Wasserentnahme aus Seen, Teichen, Flüssen und Bächen den Bürgern generell untersagt worden ist, so bleibt ihnen grundsätzlich noch die Möglichkeit, Gießwasser aus öffentlichen Brunnen zu nehmen – zumindest in haushaltsüblichen Mengen und wenn die einzelnen Orte das dementsprechend auch noch erlauben. „Über die Wasserentnahme aus gemeindeeigenen Brunnen entscheidet die jeweilige Kommune, in der der Brunnen steht“, sagt Andrea Wagner vom Landratsamt Esslingen.