Verlassene Idylle: das ehemalige Restaurant Waldschlössle und das dahinter liegende Waldheim Foto: Patricia Sigerist

Nach langem Warten darauf, dass er einige Auflagen erfüllt, hat Gastronom Armin Karrer die Bauverwaltung im Rathaus mit einem neuen Antrag auf ein etwas reduziertes Bauvorhaben überrascht.

Fellbach - Ganz still ist es im Waldschlössle, das früher als Ausflugslokal gerne besucht war. Und auch im dahinter liegenden Waldheim, wo doch bis vor wenigen Jahren noch im Sommer lautes Geschrei und Kinderlachen von der Stadtranderholung zeugte. Das ebenfalls lautlose, aber hartnäckige Ringen um die Sanierung und die Erweiterung des Areals durch und für den Gastronomen Armin Karrer geht dagegen immer noch weiter.

Das Bauvorhaben ist wegen seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet umstritten

Nach langem Warten darauf, dass er einige Auflagen erfüllt, hat der Gastronom die Bauverwaltung im Rathaus mit einem neuen Antrag auf ein etwas reduziertes Bauvorhaben überrascht. Da es sich um ein privates und daher nicht öffentliches Bauvorhaben handelt, bestätigt die Stadtverwaltung Fellbach nur, dass der Bauantrag eingegangen ist und bearbeitet wird.

Das Bauvorhaben ist wegen seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet umstritten. Bei der Stadtverwaltung trifft es dennoch auf Wohlwollen. Das Bauverwaltungsamt im Rathaus Fellbach hat bereits einen ersten größeren Bauantrag genehmigt, aber bis zur Erteilung des „Roten Punkts“ – der Baufreigabe – noch einige Auflagen abarbeiten lassen.

Früheren Angaben zufolge ist sich der Kirchengemeinderat mit dem Gastronomen über den Kaufvertrag einig

Das leerstehende und renovierungsbedürftige Waldheim-Areal auf dem Fellbacher Kappelberg ist noch im Besitz der evangelischen Kirche. Früheren Angaben zufolge ist sich der Kirchengemeinderat mit dem Gastronomen über den Kaufvertrag einig. Er ist allerdings noch nicht unterschrieben. Die Kirche will laut der Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Eva Bosch, ihren Mitgliedern im Gemeindebrief März-Mai 2018 mitteilen, dass der Gastronom in seinem neuen Bauantrag auf die Aufstockung des Waldheims verzichtet und dafür im Dezember 2017 den neuen Bauantrag gestellt hat.Nach den ursprünglichen Plänen sollten in einem neuen Obergeschoss des Waldheimgebäudes eine Privatwohnung und ein Büro für das Ehepaar Karrer sowie Hotelzimmer entstehen. Die Stadtverwaltung hatte den Gastronomen bereits davon überzeugt, auf das ursprünglich vorgesehene stark gegliederte Schrägdach zu verzichten und stattdessen ein Flachdach mit Begrünung, genauer gesagt, ein nur leicht geneigtes Satteldach zu wählen. „Wir haben nachverhandelt“, sagte Baubürgermeisterin Beatrice Soltys damals dazu.

Die Stadtverwaltung hat immer in dem Vorhaben ein öffentliches Interesse gesehen

Das Gebäude wurde schon dadurch deutlich niedriger und sollte etwa zwei Meter unter der zuvor geplanten Spitze und damit bei einer Firsthöhe von etwa 13 Metern bleiben. Wenn der Gastronom nun auf das zusätzliche Stockwerk verzichtet, wird das Gebäude noch niedriger. Ob sich dadurch im Innern der Gebäude Umplanungen ergeben haben, ist nicht bekannt.

Die Stadtverwaltung hat immer in dem Vorhaben ein öffentliches Interesse gesehen, da der Gastronom neben seinem Restaurant und kleinem Hotelbetrieb dort auch den Betrieb des evangelischen Ferienwaldheims zu ermöglichen versprach. „Es ist klar, dass weiterhin im Sommer zwei Abschnitte des Ferienwaldheims stattfinden können“, sagte die evangelische Kirchengemeinderatsvorsitzende Eva Bosch anlässlich der Einigung der Kirche mit dem Gastronomen über den Kaufvertrag. Auch für die Kirchengemeinde sei „von Anfang an immer das Hauptanliegen gewesen, dass das Ferienwaldheim und der dort auch beheimatete Waldkindergarten gesichert sind“.

Im ursprünglichen Baugesuch war vorgesehen, die Bruttogeschossfläche des bisherigen Restaurants Waldschlössle und des Waldheimgebäudes von 1614 auf 2370 Quadratmeter, also um fast 50 Prozent, zu vergrößern. Vorgesehen waren nach den damaligen Plänen Anbauten, weitere Terrassen sowie ein kleines Hotel, damals mit 17 Doppelzimmern, mit Kochschule und im Ganzjahresbetrieb. Die Terrassenfläche für die Außenbewirtschaftung sollte sich von 130 auf 584 Quadratmeter erhöhen.