Auch im zweiten Anlauf verurteilt das Landgericht Stuttgart einen 49-jährigen Mann aus Waldenbuch wegen mehr als 100 Taten zu sechs Jahren Gefängnis.
Der Vorsitzende Richter der 18. Großen Strafkammer fand deutliche Worte: „Dieser Prozess war frustrierend und wenig zielführend“, kommentierte er die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen 49-jährigen Mann aus Waldenbuch, an dessen Ende exakt das gleiche Strafmaß stand wie beim ersten Urteil acht Monate zuvor: Wegen Unterschlagung, Betrugs, versuchten Betrugs und Computerbetrugs muss der gelernte Briefträger für insgesamt sechs Jahre ins Gefängnis. Wie beim ersten Urteil der 8. Großen Strafkammer im Januar dieses Jahres wurden aus juristischen Gründen zwei Gesamtstrafen von vier Jahren und drei Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten verhängt, weil zwei Urteile der Amtsgerichte Böblingen und Kaiserslautern nachträglich einbezogen werden mussten. Der 49-jährige Waldenbucher, der bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht hat, fügt seiner Biografie somit sechs weitere Jahre hinter Gittern hinzu.
Er wurde verurteilt, weil er durch Internetbestellungen mit gefälschten Daten zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2021 mehr als 100 Straftaten begangen hat, bei denen ein Gesamtschaden von rund 8000 Euro entstanden ist.
Mit fremder Karte ein Paypal-Konto eingerichtet und im Internet eingekauft
Auslöser war, dass der 49-Jährige im September 2020 – nur wenige Wochen, nachdem er aus dem Gefängnis entlassen war - im Wald zwischen Leinfelden-Echterdingen und Waldenbuch ein Schlüsselmäppchen mit 50 Euro Bargeld, Ausweis und EC-Karte fand, das er für sich behielt. Die Daten der EC-Karte verwendete er, um ein Paypal-Konto anzulegen und im Namen ihm bekannter, zum Teil minderjähriger Personen Waren über das Internet zu bestellen. Unter den angeblichen Bestellern waren Familienangehörige, Kurzzeitbekanntschaften und eine ehemalige Brieffreundin, die ihm ins Gefängnis geschrieben hatte.
Waren über Facebook vertickt, die er gar nicht besaß
Der 48-Jährige bestellte unter anderem Spielekonsolen, Smartphones und Tablets, Sportbekleidung und andere Klamotten. Bei 91 über Ebay abgewickelten Geschäften betrug der Warenwert nach den Feststellungen des Gerichts knapp 14 000 Euro. Allerdings wurden nur in 34 Fällen Waren im Wert von etwa 2500 Euro geliefert. In den übrigen 57 Fällen scheiterte die Lieferung an einer automatischen Risiko-Prüfung. Zudem hat der Angeklagte in acht Fällen von einem Appartementhaus in Sindelfingen aus über Facebook Waren wie Smartphones und Parfüm verkauft, die er gar nicht besaß. Dabei entstand ein weiterer Schaden von 3000 Euro.
Der Waldenbucher hatte bis zum 20. Lebensjahr bei seinen Eltern gelebt und es nach eigenen Angaben nie längere Zeit an einer Arbeitsstelle ausgehalten. In der Regel hielt er sich mit Aushilfsjobs über Wasser.
Mit 49 Opa von vier Enkelkindern: Biografie einer verkrachten Existenz
Auch familiär geht es bei ihm drunter und drüber: Mit 49 Jahren hat er drei Kinder von zwei Frauen und vier Enkel, von einer Tochter weiß er laut seinen Angaben erst seit kurzem. Er berichtete auch, dass er zeitweise eine Partnerschaft mit einem Mann gehabt habe, der jedoch an einer Kombination aus Aids und Corona gestorben sei.
Zwischen 2001 und 2020 hat der neuerlich Verurteilte mehrere Haftstrafen abgesessen, danach wohnte er drei Monate lang wieder bei seinen Eltern in Waldenbuch, bevor er über Sindelfingen und Sulz am Neckar in Tuttlingen landete. Er hat eine Privatinsolvenz hinter sich und immer noch rund 10 000 Euro Schulden.