Foto: dpa

Nur wenige Ausnahmen von Waffenbesitzsteuer - Betrag darf nicht zu niedrig sein.

Stuttgart - Stuttgart sollte Waffenbesitzer wie Jäger, Personenschützer oder Händler, die ihre Pistolen und Gewehre zur Berufsausübung benötigen, von der geplanten Waffenbesitzsteuer ausnehmen. Dies empfiehlt ein Gutachten zur Zulässigkeit einer solchen Abgabe, das der Freiburger Jurist Volker Stehlin im Auftrag des Städtetags Baden-Württemberg verfertigt hat.

Die 13-seitige Expertise, die unserer Zeitung vorliegt, dient der Rathausspitze als Grundlage für ihren Plan, zumindest einen Teil der rund 30.000 Waffenbesitzer in der Landeshauptstadt zu besteuern.

Hobbyschützen fallen nach Ansicht des Gutachters darunter. Das sportliche Schießen gehöre nicht zum allgemeinen Lebensbedarf, sondern stelle einen "besonderen Aufwand zur Lebensführung" dar - und eben dieser höhere Aufwand dürfe von Gemeinden besteuert werden, meint Stehlin.

Wer den Schießsport allerdings professionell oder leistungsmäßig betreibt, wird wahrscheinlich nicht zur Kasse gebeten. Da diese Leistungssportler ständig trainierten, sei der Waffenbesitz "Teil der allgemeinen Lebensführung".

Dies gelte erst recht für die Inhaber von Jagdscheinen. "Ohne eine Schusswaffe wäre das Jagdrecht ausgehöhlt und wertlos", meint der Gutachter und empfiehlt den Kommunen, Inhaber eines gültigen Jagdscheins von der Steuer zu befreien. Bei Waffen- und Munitionssammlern unterscheidet der Gutachter zwischen Amateuren und Profis. Prinzipiell sieht er im Sammeln von Gewehren, Flinten, Revolvern und Pistolen einen "besonderen Aufwand, der über das zur gewöhnlichen Lebensführung Notwendige hinausgeht", mithin also besteuert werden kann.

Gefährdete Personen sind von der Steuer ausgenommen

Eine Ausnahme müsse aber für jene gemacht werden, die daraus ihren Lebensunterhalt bestreiten. Das sind zum Beispiel solche Sammler, die ihre Exponate der Öffentlichkeit zugänglich machen und dafür Eintritt verlangen. Auch Waffen- und Munitionssachverständige müssen aus naheliegenden Gründen keine solche Steuer bezahlen. Gefährdete Personen, die sich zu ihrem Schutz bewaffnen dürfen, müssten ebenfalls ausgenommen werden.

Die Liste der Ausnahmen endet jedoch bei der Brauchtumspflege: Diese sei zwar "ein billigenswertes Unternehmen", meint der Gutachter, setze aber nicht zwingend den Einsatz von Waffen voraus. Stehlin: "Aus diesem Grund stellt der Besitz von Waffen bei Brauchtumsschützen einen besonderen Aufwand zur Lebensführung dar, so dass diese von einer Waffenbesitzsteuer erfasst würden."

Wichtig war für den Juristen auch die Frage, ob eine solche Kommunalsteuer einer gleichartigen Bundessteuer ins Gehege kommt. Das darf sie nämlich nicht. Stehlin kann jedoch eine vergleichbare Abgabe auf Bundesebene nicht erkennen. Vorsorglich weist er auch darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand zum Einziehen der Steuer nicht höher sein darf als deren Ertrag: Sie müsse also so hoch bemessen sein, dass der Ertrag zwar "keine erdrosselnde Wirkung" habe, aber angemessen sei.

Der Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern, diesen Empfehlungen streng zu folgen, falls sie eine Waffenbesitzsteuer einführen wollen. "Wir erwarten von der Steuer eine positive Lenkungswirkung, da vermutlich nicht wenige Waffenbesitzer ihre Waffen zurückgeben werden", sagte Verbandssprecher Manfred Stehle.