Geblendet beim Landen: Piloten meldeten 2014 in der Luft 539 Vorfälle wegen Laserpointern Foto: dpa

Geblendete Piloten, erblindete Kinder – das Herumspielen mit starken Laserpointern kann schlimme Folgen haben. Rechtzeitig einschreiten können die Behörden aber bislang nicht. Das Land will dies nun ändern.

Stuttgart - Gefährliche Laserpointer sollen nach dem Willen Baden-Württembergs nicht mehr an normale Verbraucher verkauft werden dürfen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative will die grün-rote Landesregierung nach Informationen den Stuttgarter Nachrichten an diesem Dienstag auf ihrer Kabinettssitzung in Stuttgart beschließen.

Die Länderkammer soll die Bundesregierung dazu auffordern, den Verkauf von Laserpointern mit einer Stärke von mehr als einem Milliwatt (mw) verbindlich zu verbieten und zudem auf EU-Ebene auf ein europaweites Verbot hinzuwirken. Bislang gebe es in Deutschland nur eine unverbindliche Produktbeschreibung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die der Gewerbeaufsicht der Länder kein Einschreiten ermögliche, heißt es in dem Antrag, den das Land in den kommenden Wochen in den Bundesrat einbringen will. Häufig seien die Lichtstärken bei EU-Importen viel höher als vom Hersteller angegeben.

In dem Bundesrats-Antrag verweist Baden-Württemberg darauf, dass Laserpointer in den vergangenen Jahren vermehrt zu „Blendangriffen“ missbraucht wurden – unter anderem auf Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden aus dem deutschen Luftraum vergangenes Jahr 539 solcher Vorfälle gemeldet. Das seien fünf Fälle mehr als im Jahr zuvor, sagte eine DFS-Sprecherin. Auch für Kinder stellen Laserpointer laut Landesregierung eine große Gefahr dar: Beim Spielen mit solchen Geräten sei es schon zu schweren Augenverletzungen gekommen, die zum Teil zu Erblindungen geführt hätten, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung hat Laserpointer bereits als Problem erkannt: 2014 ließ das Bundesinnenministerium prüfen, ob starke Laserpointer als Waffe eingestuft werden können. Die Innenminister-Konferenz sei aber zu der Auffassung gelangt, dass dies aus rechtssystematischen Gründen nicht möglich sei, heißt es aus der Landesregierung.