Hochzeit – ohne Festgesellschaft nur halb so schön. Gut möglich, dass ab Juni wieder eine große Runde zusammenkommen kann. Foto: imago/photothek/Thomas Imo

Baden-Württemberg will die Vorgaben für private und öffentliche Veranstaltungen in mehreren Stufen lockern. Hochzeiten und andere private Feiern könnten ab Juni mit bis zu hundert Personen stattfinden. Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe ist von der Regierung aber noch nicht abgesegnet.

Stuttgart - Private Feste mit bis zu hundert Personen sollen ab 1. Juni ebenso erlaubt sein wie Vereinsversammlungen, Theateraufführungen und andere „kontrollierbare“ Treffen. Dies sieht der Fahrplan einer interministeriellen Arbeitsgruppe für den weiteren Umgang mit Veranstaltungen vor, über den jetzt die Landesregierung befinden muss.