Eine Jugendkammer des Landgericht Stuttgarts hat den Fall verhandelt. Foto: Weingand / STZN

Ein 25-Jähriger mit einem IQ von 74 wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hat zwei Jungen in die Hose gefasst und andere im Internet belästigt. Das Gericht ordnete als Auflage an, dass er in einer betreuten Einrichtung wohnen soll.

Waiblingen - Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat eine Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts einen 25-Jährigen aus Waiblingen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der junge Mann hat einen niedrigen Intelligenzquotienten von 74, weshalb die Richter zwar nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgingen – dem Angeklagten sei klar gewesen, dass verboten ist, was er machte. Aber man habe den Paragrafen 21 des Strafgesetzbuchs bei der Strafzumessung ständig berücksichtigt, betonte die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf.

Nacktbilder per Internet verlangt

Als Bewährungsauflage verhängte das Gericht, dass der junge Mann mit dem Gemüt eines Kindes in eine betreute Einrichtung zieht. Bisher lebt er in einer Obdachlosenunterkunft, einer kleinen Wohnung, in der sich niemand um ihn kümmert. Gerade das solle sich jedoch auf jeden Fall ändern, sagte die Vorsitzende Richterin, die jahrelange Erfahrung in Jugendgerichtsprozessen hat. „Das Urteil ist aufgrund des Alters des Angeklagten nach dem regulären Strafrecht ergangen, doch wüsste ich keinen Fall, bei dem Jugendstrafrecht nicht angebrachter gewesen wäre“, sagte sie. Der Angeklagte habe durchaus noch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Das solle gefördert werden.

Der Staatsanwalt hatte dagegen für eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft plädiert. Seiner Meinung nach liege keine verminderte Schuldfähigkeit vor. „Er hat gewusst, dass seine Taten Unrecht sind.“ Außerdem seien die geschädigten Kinder 14 Jahre und jünger gewesen. Zu diesen hatte der Angeklagte im Zeitraum von 2015 bis 2017 auf einer Internetplattform für Jugendliche Kontakt aufgenommen. Schnell seien die zuerst belanglosen Chats ins Sexuelle übergegangen. Der Angeklagte forderte von den Jungen intime Fotos, die er zum Teil auch bekam oder er schickte ihnen Fotos seines Geschlechtsteils.

Schafenden Jungen die Hose gefasst

Mit zwei Jungen traf er sich auch persönlich. Den einen lud er zu einem „Herrenabend“ ein, an dem getrunken und geraucht werden sollte. Bei beiden nutzte er die Gelegenheit, als diese schliefen oder im Halbschlaf waren, ihnen in die Hose zu fassen. Während der eine so tat, als schliefe er, wies ihn der andere zurecht. Zum Glück hätten beide keine bleibenden psychischen Schäden davongetragen, so die Richterin.