Das „Fritzle-Trikot“ war eines der letzten Sondertrikots des VfB Stuttgart. Foto: Pressefoto Baumann

An diesem Samstag wird der VfB Stuttgart ein Sondertrikot veröffentlichen. Davon sind nun Bilder im Netz aufgetaucht.

Stuttgart - Der VfB Stuttgart wird rund um das Schwaben-Duell gegen den FC Augsburg (Samstag, 15.30 Uhr, Liveticker) ein Sondertrikot veröffentlichen. Nachdem es in der letzten Saison schon ein „Fritzle-Trikot“ und ein schwarzes „Stadttrikot“ gab, wird es nun das sogenannte „Ur-Trikot“ geben.

Mit einer Video-Kampagne in den sozialen Netzwerken trommelt der Club seit Tagen für das Shirt, das am Spieltag dann auch für die Anhängerschaft käuflich zu erwerben sein wird.

Nun ist auf Twitter ein erstes Bild des Sondertrikots aufgetaucht. Es ist klassisch in weiß mit roten Brustring gehalten, hat einen Kragen und eine Schnürung. Mittig prangt das leicht abgewandelte Hauswappen Württembergs, die drei schwarzen Hirschstangen auf gelbem Grund. Es soll so an die Trikots aus der Zeit um 1930 erinnern und kommt offenbar in einer eigens für das Shirt designten Box.

Möglich ist so ein Sondertrikot durch eine erstmals vor der Saison 2007/08 seitens der DFL kommunizierte Änderung in der „Richtlinie für die Spielkleidung und die Ausrüstung“. In die Kleidungsvorschriften wurde damals die Regelung aufgenommen, dass ein Club künftig einmal pro Wettbewerb (Bundesliga und DFB-Pokal) und Saison in einem Sondertrikot auflaufen darf, das sonst nicht zulässige Darstellungen und Zeichen trägt. Mittlerweile darf man sogar bis zu fünf Sondertrikots pro Saison spielen, wenn man dies möchte.

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Für die Clubs eine willkommene Gelegenheit, Mehreinnahmen im Merchandise-Bereich zu generieren. Der Run auf derlei Trikots ist traditionell groß. Der VfB Stuttgart war 2007/08 spieltagsbedingt der Club, der als erster von dieser Regelung Gebrauch machte. Im Spiel gegen Hertha BSC lief man in Sondertrikots auf, auf denen sich die Anhänger im Vorfeld bei der Aktion „Hautnah dabei“ verewigen konnten. Eine vierstellige Anzahl der Fans machte Gebrauch davon – für je 189,30 Euro.