Bürgerinitiative Zukunft Schönberg widerspricht dem Stuttgarter Bürgermeister: Die Petition sei nicht abgelehnt, dennoch dürfen schon vor der Entscheidung Flüchtlinge ins ehemalige Pflegeheim einziehen.
Die Bürgerinitiative Zukunft Schönberg widerspricht der Darstellung der Stadt vehement, ihre Petition gegen die Belegung des ehemaligen Pflegeheims Haus Schönberg mit bis zu 370 Geflüchteten sei vom Landtag abschlägig beschieden worden. Auch die Stadt selbst rudert nun zurück. Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) hatte am vergangenen Freitag den vermeintlichen Durchbruch verkündet: Der Landtag habe die Petition abgelehnt, ließ der Bürgermeister am Rande der Konferenz der Bezirksbeiräte im Rathaus gegenüber unserer Zeitung verlauten. Mit der Einreichung der Petition hatte die Bürgerinitiative in den letzten Wochen den Einzug von Geflüchteten ins ehemalige Pflegeheim im Birkacher Stadtteil Schönberg blockiert.
Dass diese nun vom Tisch sei, dem widerspricht die Initiative Zukunft Schönberg nachdrücklich. Die Aussage, dass der Petitionsausschuss die Petition abgewiesen habe, „entspricht nicht der Tatsache“, erklärt der Sprecher der Initiative, Rainer Schnauffer. „Im Augenblick ist noch nicht einmal der Vorsitz für diesen konkreten Petitionsausschuss benannt.“ Auf Nachfrage bestätigt das auch der Landtag: „Das Petitionsverfahren ist nach wie vor anhängig“, so eine Sprecherin. Die abschließende Entscheidung sei noch nicht getroffen.
Das Haus kann belegt werden
Auf Rückfrage erklärte die Stadtverwaltung am Dienstag nun: „Es stimmt, der Petitionsausschuss hat noch nicht über die Petition befunden. Wir würden auch keinen Entscheidungen vorweggreifen“, so der Sprecher der Stadt, Sven Matis. Bürgermeister Fuhrmann habe sich am Freitag im Nachgang zur Veranstaltung auf Anfrage geäußert, aufgrund der Umstände während der Konferenz im Rathaus sei der genaue Wortlaut seiner Äußerung aber nicht zu rekonstruieren. Matis ergänzt: „Herr Fuhrmann erklärte, dass laut Petitionsausschuss das Objekt Schönberg nun belegt werden kann.“
Dass dem tatsächlich so ist, obwohl das Verfahren noch läuft, ist dem sogenannten Stillhalteabkommen geschuldet. Dieses tritt üblicherweise in Kraft, solange keine formale Entscheidung über eine Petition vorliegt, kann in Ausnahmefällen bei „überwiegenden Interessen der Allgemeinheit“ aber ausgesetzt werden.
Genau dieses allgemeine Interesse hat der Landtag nun offenbar im Fall Schönberg festgestellt. Die Sprecherin des Landtags bestätigt, dass über die „Aussetzung des Stillhalteabkommens“ entschieden worden sei. Klar ist damit auch: die Flüchtlinge können einziehen.
Das schlussendliche Ergebnis der Petition dürfte gleichwohl nicht ohne Auswirkungen bleiben: Weil die Stadt im ehemaligen Pflegeheim mittelfristig mehr als die derzeit möglichen 101 Personen unterbringen will und hierfür auch einen Bauantrag gestellt hat, wird der Ausgang des Verfahrens weiter mit Spannung erwartet. Das Anliegen der Bürgerinitiative richtet sich explizit gegen eine Belegung mit bis zu 370 Flüchtlingen. Sollte die Petition in diesem Sinn erfolgreich sein, wäre eine solche Belegdichte im Haus Schönberg nicht mehr möglich.