In den sozialen Medien wurden die Anzeigen verunglimpft (Symbolbild). Foto: imago/photothek/Ute Grabowsky/photothek.net

Impfgegner verbreiten Todesanzeigen städtischer Mitarbeitende, um für ihre Zwecke Aufmerksamkeit zu schaffen. Hat die Stadt Stuttgart rechtlich eine Handhabe?

Ein ominöser Anruf bei der Leiterin des Stuttgarter Jugendamtes brachte es ans Licht: Impfgegner hatten Todesanzeigen städtischer Mitarbeitender aus dem Internet kopiert und für ihre befremdlichen Zwecke verwendet, dann auf Twitter geteilt. Mit Suggestionen, ob es wohl normal sei, dass in einem Jahr sieben Menschen starben, die im Rathaus arbeiteten. Der Hintergrund: Es sollte ein Zusammenhang mit den Corona-Schutzimpfungen hergestellt werden. Die Macher der seltsamen Tweets wollten damit andeuten, dass sie an den Folgen einer Corona-Schutzimpfung gestorben wären.

Mehrere Tweets sind schon wieder gelöscht

In dem besagten Telefongespräch stellte jemand seltsame Fragen, und wegen dieser kam man in der Stadtverwaltung den Tweets auf die Spur. „Wir schalten die Anzeigen, um den Mitarbeitenden ein ehrendes Gedenken zu geben. Aber dass man die Anzeigen für solche Zwecke benutzt, ist nicht statthaft“, sagt der Pressesprecher Sven Matis.

Zwar ende das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit dem Tod – das Bestimmen darüber, wo und in welchem Zusammenhang der eigene Name genannt werden darf. Aber es besteht auch ein Straftatbestand des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener. Diesen sieht man erfüllt. Daher habe man Strafanzeige erstattet.

Der Sprecher der Stadt hatte die Autoren der Tweets auf der Plattform schon entgegengetreten und dort auch die Strafanzeige angekündigt. Der Erfolg: „Ein Teil der Tweets wurde daraufhin gelöscht.“ Das sei das „wichtigste Ziel“, denn das sei man den Kolleginnen und Kollegen und ihren Angehörigen schuldig. Die Strafverfolgung sei aber ebenfalls wichtig, daher habe man auch nach dem Löschen noch Anzeige erstattet.