Straßen werden immer öfter von der Wirtschaft vorfinanziert. Das ist Grün-Rot ein Dorn im Auge.
Stuttgart/Berlin - Eigentlich ist die Finanzierung von Verkehrswegen in der Bundesrepublik per Grundgesetz klar geregelt – im Groben je nach föderaler Zuständigkeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Dass es auch flexibel geht, zeigt das berühmte Beispiel Stuttgart 21 beziehungsweise die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Obwohl Bau und Finanzierung des Schienenwegs klare Aufgaben von Bahn und Bund sind, trat das Land im Jahr 2007 mit 950 Millionen Euro in Vorleistung, um das vor sich hin dümpelnde Projekt zu beschleunigen.
Die verfassungsrechtlich zulässige Form der Mischfinanzierung ist in dieser Dimension zwar ein Sonderfall. Das heißt aber nicht, dass Infrastrukturprojekte immer nach den Vorgaben des Grundgesetzes finanziert und abgewickelt werden. In Baden-Württemberg gibt es derzeit gleich mehrere aktuelle Beispiele:
Ortsumfahrung Friedrichshafen: Für die geplante Ortsumfahrung von Friedrichshafen an der B 31 liegt ein Angebot einer „Interessengemeinschaft“ aus örtlichen Industriebetrieben vor. Die Firmen, allen voran Automobilzulieferer ZF, wollen die Investitionskosten des Bundes vorfinanzieren, um die Umgehung voranzutreiben.
Schindhautunnel Tübingen: Ähnlich verhält es sich mit dem Schindhaubasistunnel in Tübingen. Seit Jahren wirbt die Aktion „Unsere B 27 – Schneller in die Zukunft“ um Geld für die Umfahrung der Tübinger Südstadt. Zahlreiche Firmen, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur örtlichen Sparkasse, ließen das Spendenbarometer auf 33.835 Euro steigen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen hat sogar die Stelle eines Planungsingenieurs beim zuständigen Regierungspräsidium finanziert. Neckarquerung Remseck: Die IHK ist besonders aktiv, wenn es um die Beschleunigung von Verkehrsprojekten geht – so auch in der Region Stuttgart. Für den Nordostring, die Neckarquerung bei Remseck, wurden 25.000 Euro Projektkosten bezuschusst. Das Geld soll seinerzeit sogar vom Regierungspräsidium höchstselbst bei der Wirtschaft angeworben worden sein.
Citytunnel Freiburg: In Freiburg ist weniger der Wirtschaft als vielmehr der Stadt daran gelegen, dass es mit dem Citytunnel endlich vorangeht. Fünf Millionen Euro waren es der Kommune und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wert, dass die zwei Tunnelröhren vom weiteren in den vordringlichen Bedarf des Bundes vorgerückt sind. „Die Realisierung rückt damit deutlich näher“, jubilierte die Stadt bei der Unterzeichnung des Vertrags.
Wie beim verlorenen Vermögen, das nicht weg ist, sondern nur woanders, verhält es sich auch bei der Verkehrspolitik. Andere Straßenprojekte fallen zwangsläufig hinter bezuschusste zurück, da ja insgesamt nicht mehr Geld vorhanden ist. Kein Wunder, dass die sich häufende Praxis Kritik hervorruft. Infrastrukturpolitik nach Kassenlage, lautet der Vorwurf in der grün-roten Landesregierung.
Anders als die schwarz-gelbe Vorgängerregierung bewertet Verkehrsminister Winfried Hermann das Einmischen von Dritten in dieses Feld der Politik als „sehr kritisch. Es besteht die Gefahr, dass finanzstarke Kommunen und Regionen auf diesem Weg eine Bevorzugung bewirken können“, sagt eine Sprecherin des Grünen-Politikers. Außerdem würde durch solche Geschäfte nur eine scheinbare Beschleunigung des Projekts erkauft. Das eigentliche Problem der Finanzierungsengpässe werde nicht gelöst. „Der ohnehin große Planungsstau wird noch vergrößert“, so Hermann.
Auch die SPD krittelt am wirtschaftsfinanzierten Straßenbau nach Kassenlage herum. Verkehrspolitiker Hans-Martin Haller spricht von einem „Minenfeld“ und „versteckter Schuldenaufnahme“. Wohlhabendere Kommunen und Landkreise könnten mit ihrem vorgestreckten Geld positiv auf ihre Projekte vor Ort einwirken, während der Bedarf woanders vielleicht viel höher sei. Haller spielt auf das Beispiel Freiburg und den Citytunnel an, der aufgrund seines Kosten-Nutzen-Verhältnisses in der Prioritätenliste des Landes nicht von ungefähr weit hinten rangiert.
An der umstrittenen Praxis werden SPD und Grüne aber nicht viel ändern können. An den Geschäften ist rechtlich nichts zu beanstanden, sofern die Politik der Wirtschaft – unter den Augen des Rechnungshofs – das vorgestreckte Geld zurückerstattet. Das Bundesverkehrsministerium verweist darauf, dass die öffentliche Mitfinanzierung von Straßen grundsätzlich nicht möglich ist – es sei denn, „wenn durch die Mitfinanzierung der Bundesaufgabe zugleich auch konkrete Ziele der eigenen Verwaltungskompetenz realisiert werden können und die Höhe der Beteiligung auch deren Interessen entspricht“. Eine dehnbare Ausnahmeklausel.
Die IHK hat hingegen eine klare Meinung zu der von ihr vorgelebten Praxis: „Wir stehen dazu“, sagt Peter Kulitz, Präsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags. Wenn die Politik nicht für eine ordentliche Verkehrsinfrastruktur im Land sorgen könne, müsse eben die Wirtschaft ran. Kulitz: „Es ist eine Kernaufgabe der IHK, Verkehrsprojekte zu beschleunigen.“