Die Karl-Kloß-Straße ist eng und kurvig. Foto: Torsten Schöll

Die Stuttgarter Stadtverwaltung lehnt Forderungen nach einer Sperrung der Abfahrt am Waldfriedhof für den Schwerlastverkehr ab.

Die Stadtverwaltung lehnt eine Sperrung für den Schwerlastverkehr auf der Karl-Kloß-Straße entlang des Waldfriedhofs ab. Die SPD im Bezirksbeirat Süd hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, die Lastwagen von der engen, kurvenreichen Gefällstrecke künftig zu verbannen.

 

SPD sieht immer mehr Schwerverkehr

Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit einem Zuwachs an Baufahrzeugen, Sattelschleppern, Reisebussen sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts auf der Karl-Kloß-Straße zwischen Stuttgart-Süd und Degerloch. Anwohner, so die SPD, würden aktuell massiv „unter den erheblichen Erschütterungen und Lärmemissionen dieser Großfahrzeuge leiden“. Überdies sei die Serpentinen-Straße grundsätzlich nicht für den Schwerlastverkehr ausgelegt, argumentiert die Fraktion.

„Mit dieser Maßnahme könnten jedes Jahr erhebliche Kosten gespart werden, die für die Sanierung der Fahrstrecke und Maßnahmen gegen ein Abrutschen der Hangstrecke zu Buche schlagen.“ Die Sozialdemokraten hatten deshalb gefordert, den Schwerlastverkehr stadteinwärts bereits am Echterdinger Ei entsprechend zu leiten.

Sowieso kein Durchgangsverkehr

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt lehnt das Ansinnen nun mit der Begründung ab, dass auf der Karl-Kloß-Straße wegen des mit Ausnahme der B 10 allgemein geltenden Durchfahrtsverbots für Lkw in ganz Stuttgart ohnehin nur Schwerlastfahrzeuge „mit Start- oder Zielpunkt auf Stuttgarter Gemarkung“ unterwegs seien. Hintergrund ist, dass das Durchfahrtsverbot für Lastwagen nicht für den Lieferverkehr aus und nach Stuttgart gilt.

Zudem sei auch die Verkehrssicherheit auf der Straße nicht so beeinträchtigt, dass dies eine Sperrung mit diesem Argument erlauben würde, sagte die Stadtverwaltung. Nach Einschätzung des Tiefbauamts bestehen darüber hinaus auch keine Bedenken in Hinblick auf den Fahrbahnzustand. Es sei deshalb nicht erforderlich, die Karl-Kloß-Straße zu sperren oder das zulässige Fahrzeuggesamtgewicht auf der Strecke zu begrenzen.