Die Hochdorfer Ortsdurchfahrt Richtung Roßwälden ist viel befahren. Foto: /Katja Eisenhardt

Hochdorf möchte Tempo-30 auf ihrer Ortsdurchfahrt in Richtung Roßwälden. Doch nach wie vor gibt es dafür kein grünes Licht.

Der Verkehr auf den Hochdorfer Hauptverkehrsadern L 1201 Richtung Kirchheim (Plochinger Straße/Kirchheimer Straße) und K 1207 Richtung Roßwälden (Kirch-, Bach- und Roßwälder Straße) ist zu laut. Die gemessenen Lärmpegel überschreiten teils sowohl die Grenzwerte des „gesundheitskritischen Bereichs“, als auch die Schwelle zum „gesundheitsgefährdenden Bereich“. 2016 wurde erstmals ein Lärmaktionsplan vom Hochdorfer Gemeinderat beschlossen. Jetzt geht es um dessen Fortschreibung. Einen Entwurf dazu stellte jetzt Dominik Wörn vom Büro BS Ingenieure vor.

Die in der Lärmwirkungsforschung festgelegten Grenzwerte des „gesundheitskritischen Bereichs“ beginnen laut Wörn bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. Spätestens bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts überschreite die Lärmbelastung die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. „In Hochdorf werden abschnittsweise entlang der L 1201 und flächendeckend entlang der K 1207 die Lärmpegel im gesundheitskritischen Bereich überschritten und teils sogar die Pegel der Gesundheitsgefährdung erreicht“, fasste Wörn die Messergebnisse zusammen.

Deshalb möchte die Gemeinde schon seit längerer Zeit ganztags eine Tempo-30-Regelung auf der Kreisstraße 1207. Genauer geht es dabei um einen Streckenabschnitt von rund 995 Meter vom Knotenpunkt der L 1201 und K 1207 am Rathaus bis zum Gebäude Obeswiesen 4 in Richtung Ortsausgang nach Roßwälden. Die Temporeduzierung von bisher 50 km/h auf 30 km/h könne eine Minderung des Lärmpegels zwischen zwei und drei dB(A) bewirken, so Wörn. Letzteres entspreche in der Wahrnehmung des menschlichen Ohres einer Halbierung der lärmverursachenden Verkehrsmenge. Zusätzlich zur Temporeduzierung wird im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagen, die Geschwindigkeitsüberwachung zu intensivieren.

Geprüft werden soll zudem über die Baulastträger, ob etwa lärmmindernde Fahrbahnbeläge auf den Ortsdurchfahrten eingebaut werden können. Auf der Landesstraße L 1201 gilt in Hochdorf bereits ganztägig Tempo-30, was die Lärmbelastung seither schon verbessert habe, so Wörn. Auch hier gab ein Lärmschutzgutachten damals den Anstoß. Ebenso gilt ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr ab 7,5 Tonnen auf der Landes- und der Kreisstraße.

Entlang der viel befahrenen Kreisstraße 1207 sind im Hochdorfer Ortskern die Geschäfte des täglichen Bedarfs angesiedelt. Das ältere Lärmschutzgutachten wurde damals allerdings von den übergeordneten Behörden zum Unverständnis der Kommune nicht anerkannt. Bevor der endgültige Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen wird, können sich zunächst noch die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerschaft zum Entwurf äußern.