Pizza vom Bringdienst? Ab 22 Uhr nur ohne Rotwein Foto: dpa

Spätabends sich zuhause noch telefonisch eine Pizza und eine Flasche Rotwein bestellen – das wird in Baden-Württemberg bald so nicht mehr möglich sein. Doch es gibt Ausnahmen vom Verbot.

Stuttgart - Die grün-rote Landesregierung will das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol auf Lieferdienste ausweiten: Von 22 bis 5 Uhr soll auch der Pizzaservice nichts Alkoholisches mehr verkaufen dürfen. Gleiches gilt für Getränkeautomaten. Eine ganz normale Pizzeria allerdings, die ihre Speisen auf Wunsch auch nach Hause liefert, ist von der Gesetzesänderung nicht berührt. „Wer eine Gaststättenlizenz und somit eine Genehmigung zum Ausschank von Alkohol hat, ist nicht betroffen“, so der Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums.

Am Dienstag hat das Kabinett die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, in Kraft treten werde sie voraussichtlich zum Jahreswechsel, so der Ministeriumssprecher.

Das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol war von der schwarz-gelben Vorgängerregierung im März 2010 eingeführt worden. Baden-Württemberg ist seitdem das einzige Bundesland, in dem weder an Tankstellen noch in Supermärkten nach 22 Uhr noch Alkohol verkauft werden darf.

Mit dem Verbot reagierte das Land unter anderem auf Saufgelage von Jugendlichen an bestimmten Tankstellen – die Polizei musste dort regelmäßig einschreiten und verweist grundsätzlich darauf, dass Alkohol in vielen Fällen von Gewalt und Vandalismus in der Nacht eine Rolle spiele. Die Kommunen im Land hätten am liebsten noch die Möglichkeit gehabt, auf bestimmten öffentlichen Plätzen das Trinken von Alkohol zu verbieten. Dies lehnen beide Regierungsparteien aber bislang mehrheitlich ab.

Wie das neue Verbot kontrolliert werden soll, ist noch unklar. Der Städtetag hat vor wenigen Tagen beklagt, dass den Ordnungsämtern das Personal fehle, um auch noch dieses Verbot kontrollieren zu können.