Die Ortsdurchfahrt von Affalterbach ist stark von Verkehr belastet. Foto: Werner Kuhnle

Wie geht es weiter mit der Ortsentlastungsstraße für Affalterbach (Kreis Ludwigsburg)?Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ließ bei der Verhandlung über den Widerspruch keine klare Tendenz erkennen.

Bei der Verhandlung über den Widerspruch dreier Landwirte gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Affalterbach, der den Bau der Ortsentlastungsstraße ermöglichen soll, gab es am Mittwoch keine erkennbare Tendenz, wie die Entscheidung ausfallen wird.

Dabei sah am Anfang alles nach einem klaren Sieg für die Gemeinde aus, die mit Bürgermeister Steffen Döttinger und zahlreichen Experten vertreten war, während die Gegenseite nur einen Verkehrssachverständigen aufgeboten hatte. Die Vorsitzende Richterin Julia Dürig führte zunächst aus, eine Kommune habe bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ein weitreichendes Ermessen. Nur bei einem offensichtlichen Missgriff oder zwingenden rechtlichen Verboten fehle die für einen solchen Plan vorgeschriebene Erforderlichkeit. Ermessenssache sei auch das Abwägungsgebot. Und: „Gerichte dürfen nicht ihre eigene Abwägung an deren Stelle setzen; es geht nur darum, dass überhaupt eine Abwägung stattgefunden hat.“ Es sei kein Fehler, wenn die Gemeinde einem Belang wie der Verkehrsentlastung Vorrang gegenüber einem anderen einräume, etwa den Interessen der Landwirte.

Landesstraße oder Gemeindestraße?

Insofern überraschte es, dass Dürig dann doch thematisch sehr ins Detail einstieg und im Hinblick auf die Abwägung widerstreitender Interessen noch etliche Fragen geklärt haben wollte. Am meisten hielt sie sich an der Frage auf, ob die Ortsentlastungsstraße nicht eine Landes- statt eine Gemeindestraße werden müsste. Das sei nach wie vor offen, und das Land müsse gegebenenfalls Folgekosten tragen. Das Regierungspräsidium sei von Anfang an mit einbezogen worden, versicherte Döttinger, auch an der Änderung des Regionalplans sei das Land beteiligt gewesen. Aus Sicht der Anwälte der Landwirte hat keine Abwägung stattgefunden. „Die negativen Folgen sind kleingeredet worden. Der Gemeinderat hatte deshalb möglicherweise ein falsches Bild dessen, wofür er sich entscheidet.“ Dem widersprach der Bürgermeister. Der Gemeinderat habe es sich zu keinem Zeitpunkt leicht gemacht und auch die Gegenargumente gehört.