Die Eröffnung neuer Spielhallen oder Bordelle ist in Stuttgart-Möhringen verboten. Foto: dpa

Ein neuer Bebauungsplan schließt Vergnügungsstätten wie Bordelle und Spielhallen in Stuttgart-Möhringen aus. Das SI-Centrum hat Bestandsschutz, darf aber nicht erweitert werden.

Möhringen - In Möhringen soll es keine weiteren Vergnügungsstätten geben. Darum hat der Gemeinderat Ende Januar einen Bebauungsplan beschlossen. Im gesamten Stadtbezirk ist es damit nun nicht mehr möglich, ein neues Erotikgewerbe, Bordell oder auch Wettbüro zu eröffnen. „Die im Plangebiet heute vorhandene Nutzungsverteilung mit Wohn-, Misch-, Industrie-/Gewerbegebieten entspricht im Wesentlichen den städtebaulichen Zielen für den Stadtbezirk. Die Eigenart der Gebiete soll daher erhalten bleiben“, heißt es in der Gemeinderatsvorlage. Doch diese Mischung werde gegenwärtig von dem verstärkten Wunsch, Spielhallen zu etablieren, negativ beeinflusst. Es sei zu befürchten, dass sich die Spielhallennutzung durchsetze. Dadurch könne das sensible Boden- und Mietpreisgefüge verzerrt und andere Nutzungen könnten verdrängt werden, schreibt die Verwaltung in der Vorlage.

Stadtweites Konzept

Hintergrund ist das vom Stuttgarter Gemeinderat im März 2012 beschlossene stadtweite Vergnügungsstättenkonzept. Dieses sieht vor, dass es Bordelle und Spielhallen künftig nur noch in den großen Zentren, den sogenannten A-, B- und C-Zentren erlaubt sind. Die Möhringer Ortsmitte ist als D-Zentrum definiert, die Läden an der Widmaierstraße, am Europaplatz und der Kurt-Schumacher-Straße und an der Laustraße sind E-Zentren.

Bereits im November 2012 trat das Landesglücksspielgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass der Abstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter beträgt, neue Spielhallen müssen mindestens 500 Meter von Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein. Die Regelungen der Stadt Stuttgart sind restriktiver. Die Stadt sichert sich ab und schreibt in ihrer Vorlage: „Sollte im Streitfall ein Gericht die Auffassung vertreten, dass ein Übermaß besteht, bekräftigt der Gemeinderat ausdrücklich, dass alle übrigen Regelungen des Bebauungsplanes eine eigenständige planerische Bedeutung haben und der Bebauungsplan auch ohne die Festsetzungen zu Spielhallen beschlossen worden wäre.“

Platz 84 im Bürgerhaushalt

Auch den Bürgern ist eine Begrenzung der Zahl der Vergnügungsstätten wichtig. Im Bürgerhaushalt 2015 landete dieser Wunsch auf Platz 84. Bereits vorhandene und baurechtlich genehmigte Betriebe dürfen aber bleiben. Für sie gilt ein erweiterter Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Erneuerungen und Änderungen möglich, Erweiterungen und Nutzungsänderungen aber unzulässig sind. Das gilt auch für das SI-Centrum. Beim Aufstellungsbeschluss gab es noch die Überlegung, speziell der Spielbank auch künftig die Möglichkeit zur Erweiterung einzuräumen. Diese Absicht habe man aber mit Blick auf die Gleichbehandlung gegenüber anderen Spielhallen verworfen, heißt es in der Vorlage.