Am Landgericht muss sich ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Foto: I/mago/Tobias Steinmaurer

Hat ein 36-jähriger Obdachloser gemeinsam mit zwei anderen Männern an der Karlshöhe eine Bekannte vergewaltigt? Die Frau sagt, sie habe ihn erkannt. Er streitet alles ab.

„Sie hatte eine Wunde am Knie und blaue Flecken auf dem Rücken. Als ich sie danach fragte, umarmte sie mich und weinte“, sagt der 36-Jährige auf der Anklagebank. Der Vorsitzende Richter wird stutzig. Was der Angeklagte beschreibt, sei das Verletzungsmuster, das eine Frau nach einer Vergewaltigung durch drei Männer Anfang Juli 2023 gehabt haben soll. Doch der 36-jährige Mann, der ohne Wohnsitz in Deutschland ist, streitet ab, in jener Nacht an der Karlshöhe im Stuttgarter Süden dabei gewesen zu sein. Die Frau kenne er, drei Tage und zwei Nächte hätten sie zusammen unter freiem Himmel verbracht. Dabei sei es auch drei mal zu Geschlechtsverkehr gekommen. „Aber einvernehmlich, wir waren zusammen wie Eheleute“, sagt der Mann. Auch wenn er die Frau „persönlich nicht wirklich kenne“.