Auch der brasilianische Krankenpfleger reihte sich vergeblich in die Schlange vor der Ausländerbehörde im Schwabenzentrum ein. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Ein Brasilianer wartete zwei Monate auf seine Arbeitserlaubnis. Wegen Lohnausfalls reichte er Klage ein. Sein Rechtsanwalt Roland Kugler erstreitet vor dem Landgericht einen Vergleich.

Die Stadt Stuttgart sieht sich zum ersten Mal mit einer Zivilklage zu Schadenersatz konfrontiert, weil ihre Ausländerbehörde einen für eine Beschäftigungsaufnahme nötigen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu lange unbearbeitet gelassen hat. An einer Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts schloss sie mit einem brasilianischen Krankenpfleger, der nach abgeschlossener Berufsausbildung in einer Ludwigsburger Klinik dort mehr als zwei Monate wegen behördlich bedingter Verzögerung seine neue Stelle nicht antreten konnte und auch kein Arbeitslosengeld erhielt, einen Vergleich. Er erhält 63 Prozent der geforderten 5337 Euro, sofern die Stadt – nach dreiwöchiger Prüfung – zum Schluss kommen sollte, das von ihrem Verteidiger vorläufig ausgehandelte Angebot anzunehmen.