Teure Warteschleifen beim Telefonieren sollen endlich bald der Vergangenheit angehören.

Berlin - Teure Warteschleifen beim Telefonieren sollen bald der Vergangenheit angehören. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg frei für das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Damit werden Wartezeiten am Telefon zwar nicht abgeschafft. „Schleifen“ sind aber nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt zulässig.

In allen anderen Fällen, vor allem aber bei Sonderrufnummern, dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt, wenn zeitabhängig abgerechnet wird oder wenn der Anruf für die Dauer der Warteschleife kostenfrei ist.

Diese Regelungen werden aber erst ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle gelten. In der Übergangszeit, die drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt, müssen mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenlos sein.