Ein 40-Jähriger hat seine damalige Ehefrau immer wieder erniedrigt, indem er sie in einer Remsecker Wohnung würgte und vergewaltigte. Auch ein richterliches Annäherungsverbot hielt ihn nicht davon ab, ihr aufzulauern und sie erneut zu missbrauchen. Nun hat das Stuttgarter Landgericht ein Machtwort gesprochen.
Remseck/Stuttgart - Er würgte sie mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit, er bedrohte sie mit einem Teppichmesser – und er vergewaltigte sie dreimal. Am Dienstag hat die 14. Strafkammer des Landgerichts ihr Urteil über einen 40-Jährigen gefällt, der sich an seiner Ehefrau in Remseck vergangen hatte: Die zwei Berufsrichter und die beiden Schöffinnen verhängten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Zwei Jahre davon soll der Mann wegen seiner Alkohol- und einer vorausgegangenen Heroinabhängigkeit in einer Entzugsanstalt verbringen.
Mit dem Urteil schloss sich die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwältin an, die sich ebenfalls für neun Jahre Haft ausgesprochen hatte. Der Vorsitzende Richter stufte die mehrmaligen Vergewaltigungen in Verbindung mit körperlichen Misshandlungen als extrem schwer ein; die sexuelle Misshandlung bezeichnete er als „besonders brutal“.
Vier gewaltsame Vorfälle
Der Mann hatte seine damalige Ehefrau im vergangenen Sommer dreimal zum Sex genötigt. In der gemeinsamen Wohnung würgte er die 42-Jährige mit seinen Händen und versuchte sie zum Oralsex zu zwingen. Als dies misslang, vergewaltigte er sie. Ein paar Tage später schloss der 40-Jährige die Schlafzimmertür ab und würgte seine Partnerin erneut – dieses Mal offenbar mit Hilfe von zwei Gürteln. Die 42-Jährige verlor dadurch mehrmals das Bewusstsein und zog sich Würgemale am Hals zu. Auch dieses Mal zwang sie der 40-Jährige zum Geschlechtsverkehr. Anschließend fuhr die Frau ins Krankenhaus und zur Polizei, woraufhin ihr damaliger Mann einen Platzverweis bekam.
Dieser drang trotz des Verbots erneut in das Wohnhaus ein und zerrte die 42-Jährige in einen Kellerraum, wo er sie abermals vergewaltigte. An einem anderen Tag passte er die Frau vor dem Haus ab, würgte sie im Hausflur mit dem Kragen ihrer Jacke und drohte ihr mit einem Teppichmesser, das er an ihre Kehle hielt. Mittlerweile ist das Paar geschieden.
Gericht hält Aussagen des Angeklagten für unglaubwürdig
Vor Gericht stritt der 40-Jährige die Vorfälle nicht ab, behauptete aber, er sei lediglich dem Wunsch seiner Ex-Frau nach härterem Sex nachgekommen. Dies bezeichnete der Vorsitzende Richter als „lebensfremde Schutzbehauptung“. Bereits vor dem ersten Vorkommnis befand sich das Paar in einer Ehekrise. „Wieso soll die Frau zu diesem Zeitpunkt härtere Praktiken verlangt haben?“, fragte der Richter. Selbst wenn, sei es unplausibel, zu würgen, ohne nachzufragen, wie dies für den anderen gewesen sei. Laut Aussage des Angeklagten fand aber im Zusammenhang mit den Würgeattacken keinerlei Kommunikation statt. Der Umstand, dass sich der Mann vor Gericht über mangelnden Respekt seiner Familie beschwert hatte, führte die 14. Strafkammer vielmehr zu dem Schluss, er habe mit seinen Taten den Wunsch ausgelebt, seine Frau zu erniedrigen.
Die Aussagen der 42-Jährigen waren teilweise durcheinander und widersprüchlich. Auch darüber sprach der Vorsitzende Richter. Dies ändere aber nichts an der Beurteilung des Kerngeschehens. Insgesamt seien die Aussagen der 42-Jährigen glaubhaft – und übereinstimmend mit den Aussagen der Zeugen.
Bei allen vier Vorfällen stand der 40-Jährige unter Alkoholeinfluss. Nach Einschätzung eines Gutachters war er aber weder in seiner Einsatz- oder Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, noch lag eine psychische Störung vor. Somit ist der Mann voll schuldfähig. Entsprechend werteten die Richter diesen Umstand auch nicht als strafmildernd.