Der Angeklagte im Hexenkessel-Prozess wurde für schuldig befunden. Foto: dpa

Das Urteil im Hexenkessel-Prozess ist gefallen. Das Gericht sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Er hatte eine 18-Jährige bei einem Fastnachtsumzug in einen Kessel mit brühend heißem Wasser gestellt.

Heilbronn - Im Prozess um schwerste Verbrühungen einer jungen Frau mit heißem Wasser bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen ist ein 33-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er sei der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, urteilte ein Richter des Amtsgerichts Heilbronn am Freitag. Der Mann muss 110 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen, also insgesamt 6600 Euro. Damit blieb das Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er kündigte Rechtsmittel an.

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Die Staatsanwältin hatte dem Angeklagten vorgeworfen, er habe am 3. Februar bei dem Fastnachtsumzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer an den Beinen verbrüht, indem er sie in einen Kessel mit heißem Wasser gestellt hatte. Der Richter sah den Angeklagten, der seine Unschuld beteuert hatte, trotz seiner Verkleidung durch Zeugenaussagen eindeutig als Täter identifiziert an.