Neben dem Alkohol darf Eierlikör lediglich Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten. Foto: dpa

Eine Spirituose darf in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschließlich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthält – und Milch gehört da nicht dazu.

Luxemburg - Eierlikör darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Milch enthalten. Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschließlich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-462/17). Demnach darf Eierlikör - neben dem Alkohol - lediglich Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten.

Was in den Eierlikör darf – und was nicht

Hintergrund der Entscheidung des höchsten EU-Gerichts war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Würde die Liste der in dem EU-Gesetz genannten Bestandteile als nicht abschließend betrachtet, könnte der Verbraucherschutz sowie der gute Ruf europäischer Spirituosen leiden, befanden die Luxemburger Richter abschließend.