Die Notfallpraxen an Krankenhäusern können jetzt nicht mehr so lange öffnen. Foto: Simon Granville

Ein Urteil des Bundessozialgerichts bringt die Organisation der Notfallpraxen an Kliniken in Nöte. Auch in Herrenberg, Sindelfingen und Leonberg zeigen sich die Folgen.

Für medizinische Notfälle außerhalb normaler Praxis-Öffnungszeiten gibt es die Notfallpraxen an den Krankenhäusern – vorausgesetzt es bedarf nicht gleich einer Notaufnahme im Krankenhaus selbst. Vor rund zehn Jahren hatte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Notfallpraxisdienste in Baden-Württemberg neu organisiert und ein Poolsystem eingeführt. So übernahmen rund 3000 „Poolärzte“ freiwillig Dienste im ärztlichen Bereitschaftsdienst und sicherten so etwa 40 Prozent des gesamten Angebots.

Doch das Bundessozialgericht hat an diesem Freitag per Urteil dieses System aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen untersagt. „Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst“, schreibt die KVBW in einer Pressemitteilung, „der Wegfall der Poolärztinnen und Poolärzte kann nicht auf die Schnelle kompensiert werden.“ Deshalb müsse das Angebot ab sofort reduziert werden – zumindest vorübergehend, bis rechtliche Fragen geklärt und die zukünftige Organisation geklärt seien.

In Herrenberg bleibt die Notfallpraxis freitags geschlossen

Für den Landkreis Böblingen heißt das konkret Folgendes: Die Notfallpraxis Herrenberg muss vorerst freitags geschlossen bleiben. Sie hat ab sofort nur noch am Wochenende und an Feiertagen geöffnet (10 bis 16 Uhr). Am Sindelfinger Krankenhaus bleibt der Dienst unter der Woche bis 22 Uhr erhalten. Am Wochenende und an Feiertagen schließt die Notfallpraxis aber nun bereits um 20 Uhr. In Leonberg gilt dies auch unter der Woche, dort ist also die Notfallpraxis jeden Tag nur noch bis 20 Uhr geöffnet. Die Kindernotfallpraxis in Böblingen ist von den Einschränkungen nicht betroffen.