Polizisten sichern in der Nacht auf den 12. Mai 2019 Spuren auf der Landstraße zwischen Bietigheim-Bissingen und Sachsenheim. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat/www.7aktuell.de/Simon Adomat

Ein Familienvater aus dem Kreis Ludwigsburg muss mehrere Jahre in Haft, weil er im Mai 2019 in eine Fußgängergruppe gefahren war und sich aus dem Staub gemacht hatte.

Heilbronn/Sachsenheim - Wenige Augenblicke der Unachtsamkeit haben einen 21-Jährigen das Leben gekostet – und einen 44-Jährigen die Freiheit. Das Landgericht Heilbronn hat den Autofahrer, der im Mai 2019 auf einer Landstraße bei Sachsenheim (Kreis Ludwigsburg) von hinten in eine Gruppe Fußgänger gerast war, am Montag zu vier Jahren Haft verurteilt. Richter Roland Kleinschroth warf ihm neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen auch versuchten Mord durch Unterlassen in zwei Fällen vor.

 

Damit blieb die Kammer weit unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage: eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Die Verteidigung dagegen hatte für eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort plädiert. Beide Anträge nannte die Kammer unrealistisch.

Die Unfallflucht bleibt für das Gericht unerklärlich

Rückblick: Im Mai 2019 war der 44-Jährige weit nach Mitternacht mit seinem neuen Ford in eine vierköpfige Fußgängergruppe gerast, die sich auf dem Nachhauseweg von einer Party befand. Weil die beiden Pärchen sich nicht auskannten, gingen sie am Rand der Landstraße. Ein 21-Jähriger wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen einen Zaun geschleudert und starb an der Unfallstelle. Die drei anderen jungen Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Besonders kreidete Richter Kleinschroth dem Angeklagten an, dass er sich in der Nacht nicht um die Opfer gekümmert, sondern die Flucht ergriffen und sich erst am darauffolgenden Tag der Polizei gestellt hatte. „Sie überließen es letztlich dem Zufall, ob die Verletzten überleben oder nicht“, so Kleinschroth.

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Auch hätte der 44-Jährige das Licht einer Handytaschenlampe, mit der die Gruppe auf sich aufmerksam machte, erkennen müssen, argumentierte der Richter. Strafmildernd wirkte sich hingegen aus, dass zwei der Opfer – die beiden Männer – relativ weit auf der Fahrbahn gingen. In seiner Urteilsbegründung wies der Richter den beiden zumindest eine kleine Mitschuld zu. Da die Gruppe versetzt ging, habe der Autofahrer die beiden Frauen auch nicht sehen müssen, so Kleinschroth. Deshalb wertete das Gericht nur den Zusammenprall mit den beiden männlichen Opfern als versuchten Mord. Dabei habe es keine Rolle gespielt, dass einer beinahe sofort tot war und der andere keine lebensgefährlichen Verletzungen davontrug.

„Der Tag des Unfalls war der schlimmste meines Lebens“

Am letzten Verhandlungstag ergriff der Angeklagte erstmals selbst das Wort und bat um Verzeihung. „Der Tag des Unfalls war der schlimmste meines Lebens“, sagte er. „Auf keinen Fall“ habe er in jener Nacht gesehen, womit sein Auto zusammengestoßen sei. Schriftlich hatte er am ersten Verhandlungstag verlauten lassen, er habe zwei kurz aufeinanderfolgende Knalls gehört und sei vom Zusammenstoß mit einer Warnbake ausgegangen, die normalerweise den Verkehr absperrt.

Während des Prozesses hatten die Verteidiger zu beweisen versucht, dass ihr Mandant noch in der Nacht zum Unfallort zurückgekehrt war. Das glaubte das Schöffengericht aber nicht. Unter anderem sei das durch Chatnachrichten, die der Ford-Fahrer kurz nach dem fatalen Zusammenstoß an seine Frau schickte, sowie durch Zeugenaussagen widerlegt worden. Roland Kleinschroth hielt dem 44-Jährigen zugute, dass er bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte, kooperierte. Auch sei der Angeklagte durch die Tat selbst „schwer belastet“, so Kleinschroth. Der Fall sei ein gutes Beispiel dafür, wie schnell ein tragisches Unglück passieren könne, wenn man die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr missachte. „Jeder sollte bedenken, dass ihm ein solcher Fehler auch unterlaufen kann.“