„Upskirting“ soll künftig unter Strafe gestellt werden. Foto: mauritius images

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, dass sogenanntes „Upskirting“ zukünftig unter Strafe gestellt wird.

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern wollen, dass Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen unter Strafe gestellt wird. Wie die Justizminister der drei Länder am Donnerstag mitteilten, bereiten NRW und Bayern gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative zum sogenannten „Upskirting“ vor.

Nach geltendem Recht seien solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar, kritisierten die Minister. Anders verhalte es sich lediglich, wenn Bilder in einer Wohnung geschossen würden und damit den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ der weiblichen Opfer verletzten.

Eigener Gesetzesentwurf

Es könne nicht länger von solchen „zufälligen Sachverhaltsumständen“ abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch Bayerns Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) bemängelte: „Der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert. Deshalb werden wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.“ Besonders verletzend sei es, wenn solche Fotos im Internet veröffentlicht würden.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: „Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können.“ Ein Straftatbestand würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen.