Eine Esslinger Rentnerin ist einem Telefonwerber aufgesessen und hat nun alle Mühe, um die ihr untergeschobenen Verträge wieder rückgängig zu machen.
Esslingen - Ein paar wenige Worte haben genügt: „Ihr örtlicher Energieversorger steckt in finanziellen Schwierigkeiten.“ Davon weiß man bei den Stadtwerken Esslingen (SWE) zwar ebenso wenig wie in der Öffentlichkeit. Mit diesem Satz meldete sich Mitte Oktober allerdings eine freundliche Stimme telefonisch bei Martha B. (Name ist der Redaktion bekannt). Die Rentnerin aus Sulzgries erschrak und malte sich sofort aus, den Winter frierend im Dunkeln verbringen zu müssen. Der Trigger war gesetzt – und selbstverständlich wusste der nette Mann am anderen Ende der Leitung auch sofort Rat. Es gebe da ein super Angebot, erklärte er und stellte sich als Fabian Schmid vor.
Ob der Anrufer tatsächlich so hieß, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt, zumindest war er unter der hinterlassenen Telefonnummer ein paar Tage später nicht mehr erreichbar. Besser gesagt: der Anschluss existierte gar nicht mehr. Besagter Herr Schmid schaffte es jedenfalls, wie Martha B. selbst sagt, „mir alle Informationen, die für ihn wichtig waren, aus dem Kreuz zu leiern“: Name, Adresse, die Nummern von Gas- und Stromzählern, ja sogar ihre Bankverbindung habe sie preisgegeben, ärgerte sich die Rentnerin im Nachhinein maßlos. Immer wieder habe sie zwar nachgefragt, wofür das denn erforderlich sei. Allerdings habe Herr Schmid stets die passende Antwort gewusst und es geschafft, „durch seine stets sympathische Art, mein Vertrauen zu gewinnen“.
Callcenter: „Nicht mehr zuständig“
Letzten Endes führte das Telefonat – gefolgt von einem weiteren Anruf, der offenkundig der vorgeschriebenen Bestätigung diente, in dem Martha B. zufolge aber nur gefragt wurde, ob Herr Schmid auch freundlich gewesen wäre – zu einem Wechsel des Strom- und Gaslieferanten der 81-Jährigen. Sie hatte, ohne es zu wissen – und noch weniger es zu wollen, vom nächsten Jahr an überteuerte Energieversorgungsverträge mit dem Berliner Unternehmen Voxenergie abgeschlossen. Irgendwie kam Martha B. die ganze Sache im Anschluss dann aber doch reichlich seltsam vor, sodass sie ihren Sohn Thomas einschaltete.
Dieser versuchte zu retten, was aber – wie sich später zeigen sollte – nicht mehr zu retten war. Er wollte die vermeintliche Zusage seiner Mutter rückabwickeln und erreichte das Callcenter zunächst auch noch. Dort jedoch erklärte man sich für „nicht mehr zuständig“ und verwies an Voxenergie, wo er aber, wie man ihm sagte, „ohne Kunden- oder Vertragsnummer“ ebenfalls nichts ausrichten konnte. Es hieß also, auf die Vertragsunterlagen zu warten. Diese kamen letztlich, just einen Tag bevor die 14-tägige reguläre Widerrufsfrist abgelaufen war. Thomas B. handelte sofort. Noch am gleichen Tag brachte er ein Einschreiben an Voxenergie auf den Weg, um beiden „Verträgen“ zu widersprechen. Zudem forderte er entsprechende Widerspruchsbestätigungen an.
Warten auf Bestätigung des Widerrufs
Wenig überraschend passierte aber erst einmal nichts. Nach mehreren telefonischen Rückfragen mit endlos langem Verharren in irgendwelchen Warteschleifen ging Mitte Dezember schließlich doch die geforderte Bestätigung ein, allerdings nur über den Widerruf des Stromvertrags. Auf das gleiche Schreiben – und nur nach dessen Vorlage können die SWE Martha B. auch als Gaskundin wieder aufnehmen – wartet die Sulzgrieserin nach wie vor. Zusagen, dass dieser Vertrag mit Voxenergie ebenfalls nicht zustande komme, hat ihr Sohn zwar schon zuhauf, aber noch immer nichts Schriftliches, womit die Geschichte vorerst ungeklärt bleibt.
Eine kalte Wohnung mit ebensolchem Wasser droht der immer noch aufgewühlten Rentnerin dennoch nicht. Dominik Völker, Prokurist und Sprecher der SWE, versichert, „dass es nie passieren wird, dass jemand ohne Gas dasteht, weil wir als Grundversorger diese Kunden auffangen“. Das gelte im Übrigen auch beim Strom, weil die EnBW da den gleichen Auftrag habe, ergänzt er.
Keine Stellungnahme des Unternehmens
Völker bestätigt, „dass bestimmte Unternehmen mit solchen Methoden immer wieder mal auf Kundenfang gehen“. Letztlich seien es aber eher Einzelfälle, zumindest wenn die, von denen man erfährt, als Maßstab herangezogen würden. Der SWE-Sprecher geht sogar davon aus, dass sich das Thema in nächster Zeit von selbst erledigen wird. „Wegen der steigenden Energiepreise wird der Verkauf gerade für diese Discountanbieter zunehmend unattraktiver. Da werden sicher einige von ganz alleine die Flügel strecken“, ist er überzeugt.
Matthias Bauer, der bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter anderem für den Bereich Energieversorgung zuständig ist, will sich darauf indes nicht verlassen. Die beschriebene Kundenakquise nennt er ein „kriminelles Vorgehen“. Untergeschobene Verträge seien gesetzwidrig, weshalb solche Gespräche erst gar nicht geführt werden sollten. Bauer bestätigt allerdings, dass dies manchmal schwer zu durchschauen sei und ein „Ja“ an der falschen Stelle genüge, um eben doch einen rechtswirksamen Vertrag abzuschließen. „Es bleibt den Betroffenen also nicht erspart, auf ein entsprechendes Schreiben zu reagieren, um das 14-tägige Widerrufsrecht zu nutzen.“
Die Firma Voxenergie hingegen wollte sich zu ihrem Kundenakquise- und sonstigen Geschäftsgebaren nicht äußern. Jedenfalls wurden mehrere Anfragen unserer Zeitung nicht beantwortet. Für Martha B. und ihren Sohn heißt es deshalb, weiterhin abzuwarten, ob sie die Bestätigung ihres Widerrufs irgendwann noch bekommen werden.
Was bei Werbeanrufen und entsprechenden Vertragsabschlüssen zu tun ist
Anrufe
Telefonwerbung ohne die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen ist rechtswidrig und kann mit Bußgeldern bestraft werden. Dennoch können telefonisch abgeschlossene Verträge rechtlich wirksam sein.
Verhalten
Die Vorsicht bei derartigen Anrufen beginnt bereits vor dem Abheben. Bei unterdrückten oder unbekannten Rufnummern sollte man sich weder mit seinem Namen noch mit „Ja“, sondern im Zweifelsfall mit „Hallo“ melden. Und ganz gleich, was der Anrufer auch erzählen mag, sollte nach seinem Namen und nach dem Unternehmen, für das er anruft, gefragt werden: am besten auch nach dem Grund des Anrufs, nach einer Geschäftsadresse und einer Rückrufnummer.
Vorsicht
Auf keinen Fall sollten am Telefon vertrauliche Informationen, wie Adresse, Bankverbindung oder irgendwelche Details bereits bestehender Verträge, preisgegeben werden. Ganz egal nach welcher Masche der Anrufer auch vorgehen mag. Diese Daten zu bekommen, ist sein einziges Ziel.
Reaktion
Ist ein solch untergeschobener Vertrag trotz allem erst einmal abgeschlossen, muss der Kunde reagieren. Ihm bleibt eine Frist von 14 Tagen für seinen schriftlichen Widerspruch, der per Einschreiben verschickt werden sollte. Entsprechende Musterbriefe finden sich auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen. Ob das angeschriebene Unternehmen indes auf den Widerspruch reagiert, ist eine andere Sache.