Unter der neuen Regelung für die Poolärzte darf die Notfallversorgung im Land nicht leiden, meint unser Redakteur Kai Holoch.
Juristisch kann sich niemand herausreden: Prinzipiell ist jeder niedergelassene Arzt gesetzlich verpflichtet, seinen Beitrag zur Notfallversorgung der Menschen im Land zu leisten. Dass solche Zusatzdienste in einer der 119 Notfallpraxen nach einem langen Arbeitstag oder gar am Wochenende keine große Freude sind, ist unbestritten. Verständlich also, dass die Kassenärztliche Vereinigung als Standesorganisation der niedergelassenen Ärzteschaft aller unternommen hat, um die eigene Klientel so weit wie möglich davon zu entlasten.
Empörung nicht recht nachvollziehbar
1700 so genannte Poolärzte sind mittlerweile im Auftrag der KVBW freiberuflich im Einsatz, um 46 Prozent der rund 1,3 Millionen Patienten jährlich zu versorgen. Dass die Rentenversicherung nun fordert, diese Ärzte fest anzustellen, damit auch sie ihren Beitrag zu den Sozialabgaben leisten, mag zwar aus Sicht vieler Ärzte ärgerlich sein. Wenn man aber bedenkt, dass jeder Arzt maximal sieben Dienste pro Jahr übernehmen muss, scheint die Empörung nicht recht nachvollziehbar.
Und dass tatsächlich ein Mediziner, wie der KVBW-Chef Karsten Braun vermutet, deshalb auf seinen Beruf verzichtet, weil er die zusätzliche Belastung der Notdienste scheut, scheint auch eher unwahrscheinlich. Statt also den Kollaps des Systems Notfallpraxis an die Wand zu malen, sollte die KVBW schnell nach verträglichen Lösungen suchen – zum Wohl der Ärzte, aber vor allem der Patienten.