Mit dem Gaspedal am Anschlag rast ein 19-Jähriger im März 2019 durch den Norden Stuttgarts. Die Spritztour im Jaguar endet in einer Katastrophe. Ein Fall, der den Stuttgartern im Kopf geblieben ist. [Plus-Archiv]
Stuttgart - Wenn Hermann und Gloria Kranen die Präsenz ihres Sohnes Riccardo spüren wollen, dann kommen sie nach Stuttgart, an einen wahrlich unwirtlichen Platz. Auf dem Grünstreifen an der Rosensteinstraße spüren sie ihn. „Wie man die Anwesenheit eines Menschen spürt, der im gleichen Raum ist, aber außerhalb des Blickfeldes“, sagt der Vater. Im Grünstreifen liegt ein steinernes Herz: „Sinnlos aus dem Leben gerissen“ haben die Eltern einmeißeln lassen. Hier, am Straßenrand, hörten die Herzen von Riccardo (25) und seiner Freundin Jaqueline (22) auf zu schlagen, am 6. März 2019 um 23.37 Uhr. Sie wurden Opfer eines unfassbar brutalen Unfalls, der die Stadt erschütterte.
Der Fall trägt das Label „Jaguar-Raser“, als solcher ist er vielen Menschen in Stuttgart im Gedächtnis geblieben. Mit einem gemieteten Jaguar rast ein 19-Jähriger in der Nacht vom 6. März die Rosensteinstraße entlang. Kurz vor dem Kino verliert er die Kontrolle über das Auto. Er gerät ins Schleudern und prallt in den Kleinwagen, in dem Riccardo und Jaqueline nach ihrer Arbeit im Kino heimfahren wollen. Sie sind auf der Stelle tot. Der Jaguar kracht ungefähr dort in den kleinen Citroën des Paares, wo nun das Steinherz an sie erinnert. Und wo Riccardos Vater seinen Bub noch spüren kann. Am Baum hinter der kleinen Gedenkstelle ist noch eine Spur zu sehen – eine Narbe, die bleiben wird.
Der Gutachter kann die Geschwindigkeit berechnen
Mit 168 Stundenkilometern, so findet ein Gutachter heraus, raste der 19-Jährige in jener fatalen Nacht die Straße entlang. Mit einem Jaguar F-Type R mit 550 Pferdestärken unter der Haube. Ein Verleih in Nürtingen hatte sich auf das Vermieten PS-starker Nobelkarossen spezialisiert. Der 19-Jährige Mechatronik-Azubi holte sich dort schon ein paar Mal vor jener fatalen Fahrt im März 2019 Autos. Aus purer Faszination für die Technik, aber auch für die lebensgefährliche Geschwindigkeit, die so einen Wagen regelrecht zur Waffe machen kann. Von 15 Uhr an fuhr er mit dem Wagen an jenem Tag durch die Stadt, fiel mit seiner Fahrweise und dem mächtigen Motorengeräusch immer wieder auf entlang der Strecke. Mit weit über 250 Kilometer pro Stunde bretterte er über die Autobahn. Zwischendurch fuhr er seinen Bruder auf den Fildern besuchen und half seiner Mutter für eine Stunde bei deren Putzjob in einem Kindergarten im Stuttgarter Norden. Der für teures Geld gemietete Wagen stand so lange vor der Betreuungseinrichtung geparkt am Straßenrand.
Ein halbes Jahr nach dem Unfall kam der Fall vor Gericht. Bis dahin war vieles ein Rätsel geblieben. Was für ein Typ ist der 19-Jährige, den alle nur den Raser nannten?
Als sie den Angeklagten sehen, wundern sich viele im Gerichtssaal. Ein ruhiger Typ ist er, fast noch kindlich wirkte er auf der Anklagebank. Seiner Schuld bewusst ließ er seine Verteidiger eine Erklärung verlesen. „Wegen mir sind zwei junge Menschen tot. Es gibt nichts zu beschönigen“, lässt er die Anwälte vortragen. Er habe dem Drang, Gas zu geben, nicht widerstehen können. Selbst kann er kein Wort sagen. Es schüttelt ihn mit Weinkrämpfen. Am Ende der Einlassung will die Richterin von ihm eine Bestätigung, dass das seine Worte waren. Minuten braucht der Heranwachsende, bis ihm das „Ja“ über die Lippen kommt.
Die Clique des Rasers trifft sich in einer Shishabar
Ein wilder Draufgänger ist er nicht. Im Gegensatz zu seinen Freunden, die er regelmäßig in einer Shishabar traf, ist er ein ruhiger Typ mit vergleichsweise wenig Flausen im Kopf. Fast streberhaft beschreiben Freunde sein Verhalten. Unter der Woche sei er häufig nicht mit ausgegangen, wegen der Schule und der Ausbildung. Jedoch gilt der 19-Jährige nicht als Außenseiter. Leben und leben lassen gilt etwas in der Clique, die sich unter dem Namen „Nordbronx“ für das Nordbahnhofviertel im Chat unterhält. Er sei eben der gewesen, der ruhig ist und sich seinen Teil denkt. Das Auto habe er nicht geholt, um sich beliebt zu machen. Er wollte vor allem Spaß damit haben. Am Abend kreuzt er dennoch damit vor der Shishabar auf, lässt die Kumpels mitfahren.
Einer nach dem anderen dreht eine Runde, und natürlich stellen alle sofort Aufnahmen ins Netz, auf Instagram in die kurzlebigen Stories. Das sieht ein junger Mann, der an der Rosensteinstraße wohnt, nur wenige Hundert Meter von der Unfallstelle entfernt. Er ruft den Freund an, der in der Shishabar sitzt. Ob er das Telefon an den Fahrer weiterreichen kann. Macht der Kumpel. Der 19-Jährige lässt sich überreden, den Freund eines Freundes zu einer letzten Runde abzuholen. „Fahr nicht so schnell“, sagt der beim Einsteigen, mit Erstaunen hören das die Verfahrensbeteiligten später vor Gericht. Die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf fragt nach, warum er denn dann in so einem Auto mitfahren habe wollen, wenn er gar nicht auf Geschwindigkeit stehe – der coole Typ gibt zu, dass er es da mit der Angst bekommt. „Für ein Insta-Video“, räumt der junge Mann im Zeugenstand ein. Für einen kleinen Videoschnipsel, der nach 24 Stunden wieder aus dem Profil verschwindet. Auf der Fahrt für diese Aufnahme drückt der 19-Jährige das Gaspedal bis zum Boden durch, das wird der Gutachter später nachweisen können. Und am Ende dieser Fahrt sterben zwei Menschen – Riccardo und Jaqueline.
Der Schock sitzt tief bei den Angehörigen
Es wundert in Zeiten von Social Media wenig, dass auch Aufnahmen vom Unfallort wenige Augenblicke nach dem Crash im Netz landen. Eine davon sieht Riccardos Bruder im fernen Kaarst in Nordrhein-Westfalen. Die Toten darin sind zu erkennen. Unter Schock kommt er ins Elternhaus. Die Eltern schaffen es, dem Prozess beizuwohnen. Der Bruder nicht. Auch lange nach dem Urteil ist er psychisch noch nicht in der Lage, sich mit dem Unfall zu befassen.
Als der Prozess auf sein Ende zugeht, schwebt über allem eine zentrale Frage: Wird es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen? So hat es die Staatsanwaltschaft gefordert, und das wollen auch die Eltern der Opfer. Rechtlich argumentieren lässt sich das: Das Auto ist bei der gefahrenen Geschwindigkeit nicht mehr harmlos. Es ist so gefährlich, dass es die Gesundheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das kann und muss ein Fahrer wissen. Wenn er die Bedrohung der Mitmenschen billigend in Kauf nimmt, kann man das als Mord betrachten. Die andere mögliche Bewertung ist die der fahrlässigen Tötung.
Doch am Tag des Urteils geht ein Raunen durch den Saal. Die Kammer stützt sich auf den noch recht jungen Paragrafen 315 d im Strafgesetzbuch, den sogenannten Raserparagrafen. In dessen dritten Abschnitt finden Cornelie Eßlinger-Graf und ihre Kolleginnen den Ansatz für ihr Urteil: Wer sich als „Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, kann zu Haftstrafen oder Geldstrafen verurteilt werden. Fünf Jahre Jugendstrafe sind das im Fall des jungen Rasers, der zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt ist.
„Kein Urteil bringt uns unsere Kinder zurück“
Für die Eltern, die für ihre toten Kinder den Prozess mitgemacht haben als Nebenkläger bringt das Urteil keine Befriedung. „Wir haben schon verloren gehabt, bevor der Prozess begann“, sagt Riccardos Vater, als er gedankenverloren auf der Treppe vom Eingang des Gerichtssaals steht und noch einmal zurückblickt auf das Stuttgarter Landgericht. „Damals, am 6. März, da haben wir verloren. Kein Urteil bringt uns unsere Kinder zurück.“
Dieser Text erschien erstmals am 25.11.2021.