Auch fürs Blumengießen darf bis Ende August kein Wasser mehr aus Gewässern im Kreis Esslingen geschöpft werden. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Die Gewässer im Kreis Esslingen leiden unter Hitze und Trockenheit. Aus diesem Grund ist voraussichtlich bis Ende August das Schöpfen untersagt. Wer illegal Wasser pumpt, dem droht ein Bußgeld zwischen 10 000 und 50 000 Euro.

Die Bewohner des Landkreises Esslingen dürfen kein Wasser mehr aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen, etwa für das Bewässern von eigenen Gärten, entnehmen. Das Landratsamt hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die am Freitag, 7. Juli, in Kraft tritt und zunächst bis zum 31. August gilt.

Zur Begründung heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung, dass der Wasserstand in den Gewässern kreisweit wegen zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen ist. Das hat negative Folgen für die Gewässerökologie – Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden.

Es ist nicht nur verboten, Wasser mittels einer Motorpumpe zu ziehen. Auch das Schöpfen von Hand mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch, ist nun nicht mehr möglich – selbst in geringen Mengen ist das aktuell nicht erlaubt. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist. Wer illegal Wasser pumpt, dem droht ein Bußgeld zwischen 10 000 und 50 000 Euro.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Kreis Esslingen aufgrund der Trockenheit ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Es galt mehr als zwei Monate lang.

Die Rechtsverordnung ist online einsehbar unter www.landkreis-esslingen.de.