Kanzlerin Merkel berät an diesem Dienstag mit Verbraucherschützern darüber, wie der Staat Algorithmen politisch Grenzen setzen kann. Die Debatte nimmt Fahrt auf.
Berlin - Das, was unter Künstlicher Intelligenz zusammengefasst wird, wirkt sich immer stärker auf den Alltag aus. Mathematische Algorithmen füttern Chatroboter in der Kundenhotline, überwachen im eigenen Auto die Verkehrslage oder Kaufempfehlungen beim Online-Shopping.
Die technologischen Möglichkeiten von heute bergen aber nicht nur Chancen, sondern auch Risiken: Das kann die Ortung über Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sein, die automatisiert festgestellte Kreditunwürdigkeit bei Banken oder auch die „Filterblasen“-Problematik im öffentlichen Diskurs. Wer im Netz nur noch Nachrichten oder Informationen angeboten bekommt, die sein bisheriges Weltbild bestätigen, könnte die für eine Demokratie so lebenswichtige Bereitschaft zum Kompromiss verlieren.
Die Forderung, dass Algorithmen deshalb einem Mindestmaß an öffentlicher Kontrolle unterliegen sollen, ist nicht neu. „Wir brauchen ein Transparenzgebot für Algorithmen, damit Nutzerinnen und Nutzer verlässlich einschätzen können, ob das Netz versucht, sie zu beeinflussen“, sagte Heiko Maas (SPD) schon 2017, als er noch das Bundesjustizministerium leitete: „Damit sie selbstbestimmt entscheiden können, welche Filter und Personalisierungen sie in der digitalen Welt akzeptieren wollen und welche nicht.“ Den damals geforderten gesetzlichen Ordnungsrahmen gibt es noch immer nicht.
Gespräch über die „Algorithmenkontrolle“
Schwung ist dennoch in die Sache gekommen, wie der Terminkalender der Bundeskanzlerin zeigt. Angela Merkel trifft sich an diesem Dienstag mit Verbraucherschützern, und eines der Themen, um die es Regierungssprecherin Ulrike Demmer zufolge in dem Gespräch gehen wird, ist die „Algorithmenkontrolle“.
Auf nationaler Ebene spielte diese zuletzt im Bericht der Datenethikkommission, in der KI-Strategie der Bundesregierung und in der Enquetekommission des Bundestages zur Künstlichen Intelligenz eine Rolle – stets verbunden mit dem Wunsch nach einem Rechtsrahmen, der trotzdem Raum für neue Geschäftsmodelle lässt.
„Bei den großen Plattformen besteht eindeutig Regelungsbedarf, wir müssen aber die Geschäftsgeheimnisse kleiner Unternehmen und Start-ups schützen“, sagt die Ulmer CDU-Abgeordnete Ronja Kemmer, die der Enquetekommission angehörte. Gehandelt aber wurde auf europäischer Ebene: Die EU-Kommission hat zuletzt zwei Gesetzespakete vorgeschlagen, über die neben dem Europaparlament nun auch die Regierungen der EU-Staaten befinden müssen.
Da ist zum einen der „Digital Services Act“, der schon Ende vergangenen Jahres in Brüssel präsentiert wurde. Er regelt für große Plattformen wie Google, Facebook oder Twitter unter anderem, dass sie auf „zugängliche und leicht verständliche Art“ Einblick in die Kriterien ihrer Empfehlungsalgorithmen geben müssen. Ihre Nutzer sollen diese künftig auch selbst anpassen oder ganz abschalten können, um letztlich eine „neutralere“ Produkt- oder Informationsauswahl zu erhalten.
Zwischen Überregulierung und Transparenzverlangen
Zum anderen wurde im April ein „Artificial Intelligence Act“ vorgeschlagen, der generell den Umgang mit KI-betriebenen Systemen regeln soll. Einige wenige denkbare Anwendungen werden darin ganz verboten, das in China praktizierte „Social Scoring“ etwa, bei dem für wünschenswertes Verhalten Punkte vergeben werden. Erstellt wurde zudem eine Liste von KI-Systemen „mit hohem Risiko“ einer Diskriminierung oder anderer Grundrechtsverletzung.
Während der Branchenverband Eco der Internetwirtschaft etwa „begrüßt, dass Brüssel darin von einer pauschalen Überregulierung Künstlicher Intelligenz absieht“, geht die Regulierung dem Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht weit genug. „Die Bundesregierung muss sich im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass der Vorschlag jetzt korrigiert wird und die Regeln auf viele weitere hochriskante KI-Systeme ausdehnt werden“, fordert deren Chef Klaus Müller vor seinem Gespräch mit Kanzlerin Merkel an diesem Dienstag: „Sie müssen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Verbraucher sorgen sowie unabhängige Kontrollen für alle risikobehafteten KI-Systeme verpflichtend machen.“
Das Ziel der Bundesregierung ist ein Sowohl-als-auch. „Um Innovationen in Zukunftsfeldern zu ermöglichen und im Bereich der KI führend zu sein, muss uns bei der KI-Regulierung der Spagat zwischen Standardsetzung und Innovationsfreiheit gelingen“, sagt Dorothee Bär (CSU), die für Digitalisierung zuständige Staatsministerin im Kanzleramt: „Die Technologie KI braucht Spielräume für die weitere Entwicklung.“