Ein 85-Jähriger verwechselt Gas und Bremse, bei seiner Irrfahrt kommen zwei Menschen ums Leben – dieser Unfall im Mai 2016 löste eine Debatte über die Fahrtüchtigkeit älterer Menschen aus. Nun wurde der Rentner verurteilt.
Bad Säckingen - Das Urteil ist gesprochen. Alle erheben sich. Da stehen sich plötzlich der Angeklagte und die beiden Brüder des 60-jährigen getöteten Radfahrers gegenüber. Kurz zögern die Männer, dann nehmen sie sich gegenseitig in den Arm. Vor der Tür stehen die Fernsehteams. Die Brüder schütteln den Kopf, als ihnen im Vorübergehen Mikrofone hingestreckt werden. Der Rentner stellt sich tapfer neben seinen Rechtsanwalt und lässt ihn das Urteil interpretieren. Es ist geschafft.
Zwei Jahre Haft auf Bewährung hatte das Bad Säckinger Schöffengericht vorher gegen ihn verhängt. Der 85-jährige Mann trage die alleinige Verantwortung für den schweren Unfall, der sich vor gut einem Jahr in der Fußgängerzone von Bad Säckingen ereignet habe, hatte die Richterin gesagt. Zwei Menschen verloren ihr Leben, 27 weitere wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Das Auto raste durch die Fußgängerzone
Nach den Aussagen zahlreicher Zeugen und der Rekonstruktion durch einen Sachverständigen ist der Tathergang geklärt. Demnach hatte der Angeklagte vor einer Gaststätte im verkehrsberuhigten Bereich nach einem Parkplatz gesucht. Dadurch sei er offenbar kurz abgelenkt gewesen. Als er wieder nach vorne geblickt habe, sei dort der Radfahrer vorübergefahren. „Vielleicht sind Sie deswegen erschrocken“, so die Richterin. Der Mann drückte auf die Bremse – und rutschte aufs Gaspedal. Allerdings wäre eine Vollbremsung gar nicht nötig gewesen. Der Radler war mindestens 13 Meter entfernt, das Auto fuhr wie vorgeschrieben im Schritttempo.
Ein aufheulender Motor, ein nach vorne schießender Wagen, ein Radfahrer, der auf die Motorhaube gegabelt wird. So schilderten die Zeugen den weiteren Ablauf. Das Auto rast in die Fußgängerzone, mäht die Tische und Stühle der Straßencafés zur Seite. Erst nach sieben Sekunden kommt das Auto zum Stehen. Es habe mindestens Tempo 40 erreicht, errechnete der Gutachter.
Gutachten bescheinigt „altesbedingte Leistungsminderung“
Kleiner Fehler, fatale Wirkung: es handle sich um „ein relativ geringes Handlungsunrecht“ und um „ein großes Erfolgsunrecht“, formulierte die Richterin und verhängte eine lebenslange Führerscheinsperre. Üblicherweise sei dies für maximal fünf Jahre möglich. Doch sei nicht zu erwarten, dass der 85-Jährige seine altersbedingten Defizite je wieder aufhole. Eine Gutachterin hatte dem Mann eine „generelle, altersbedingte Leistungsminderung“ bescheinigt. Zudem liege sein Sehvermögen deutlich unter der Norm. Trotzdem trage er keine Brille. Die Medizinerin sprach von einem „außergewöhnlichen Fall der Selbstüberschätzung“.
Sein Mandant habe seine Fahruntüchtigkeit nicht erkennen können, sagte der Verteidiger. Schließlich habe er seine Beeinträchtigungen lange Zeit durch seine 50-jährige unfallfreie Fahrpraxis wettmachen können. Mit dem endgültigen Verlust des Führerscheins müsse er sich erst noch abfinden, räumte der Verteidiger ein, kündigte aber einen Rechtsmittelverzicht an. Der Sohn einer getöteten 63-jährigen Café-Besucherin hält sich dies als Nebenkläger noch offen. Sein Anwalt hatte eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert, die dann nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Eine Generalprävention sei nötig, sagte der Anwalt. Zu viele Hochbetagte setzten sich hinter das Steuer, obwohl sie dazu nicht mehr in der Lage seien. Dies sei bisher gesellschaftlich akzeptiert, werde aber zunehmend zu einem Unsicherheitsfaktor im Straßenverkehr.
85-Jähriger: „Ich bitte um Verzeihung.“
Der 85-jährige Zimmermann hatte sich zuvor in seinem Schlusswort für den Unfall entschuldigt. „Es tut mir leid für die Toten und Verletzten. Ich bitte um Verzeihung.“ Für seinen Mandanten beginne jetzt die Zeit der Aufarbeitung, sagte der Verteidiger. Die Erinnerung an seine letzte Fahrt verfolge ihn jede Nacht und jeden Tag.