Noch am Samstag soll entschieden werden, was mit dem 33-Jährigen Tatverdächtigen nach dem Messerangriff passiert. Foto: dpa

Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine 30-Jährige soll ein Psychiatrie-Patient einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser soll entscheiden, ob der Mann in Untersuchungshaft kommt.

Ein Haftrichter soll nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Frau in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) entscheiden, ob der tatverdächtige 33-Jährige in Untersuchungshaft kommt oder zurück in die Psychiatrie eingewiesen wird. Die Vorführung sei für diesen Samstag geplant, sagte ein Sprecher der Polizei am Morgen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) geflohen war und in einem Geschäft in der Innenstadt eine 30-Jährige derart verletzte, dass sie im Krankenhaus starb.

Der Tatverdächtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklärte, zu seinen Delikten zählten vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. „Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt.“ Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.

Ausgang wegen Fortschritten bei Therapie möglich

Da er Fortschritte bei der Therapie gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-Gelände und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieß es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von Pflegefachkräften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-Gelände gewesen, als er sich spontan und unerlaubt entfernte. „Eine der Pflegekräfte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert.“

Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, sagte der Polizeisprecher. Geklärt werden soll nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-Jährige und die Frau kannten. Ob sich der Tatverdächtige zu dem Geschehen geäußert hat, sagte der Sprecher nicht. Nähere Erkenntnisse dürften frühestens kommende Woche bekanntwerden.

Straftäter, die zum Beispiel psychisch krank oder süchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein Gefängnis, sondern werden im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht.