In Filderstadt-Bernhausen ist ein Mann von der Polizei erschossen worden. Foto: 7aktuell.de/Eyb

In Filderstadt-Bernhausen ist ein Mann von der Polizei erschossen worden. Er soll die Beamten angegriffen haben. Polizisten dürfen nur in Extremsituationen schießen, etwa um sich oder jemand anderen zu schützen.

Stuttgart - Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindert werden können. Falls möglich, muss der Gebrauch der Waffe angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden, wie es bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster heißt.

Polizisten üben regelmäßig auf Schießständen oder im Schießkino. Dabei schießen sie auf eine Leinwand, auf die realistische Einsatzszenarien als Film eingespielt werden. Beispiel: Bei der Kontrolle eines verdächtigen Fahrzeugs steigt ein Mann aus dem Wagen, geht auf den Polizisten zu, zieht plötzlich eine Pistole und schießt.

Nicht tödliche Schüsse werden geübt

Polizisten üben auch sogenannte Deut-Schüsse. Dabei wird die Waffe gezogen und sofort ohne genaues Anvisieren des Ziels abgedrückt. Oft müssen sich die Beamten in Sekundenbruchteilen auf kurze Distanz verteidigen, wenn ihre Waffe noch im Holster steckt. Die Beamten lernen in der Ausbildung auch, möglichst so zu treffen, dass der Schuss nicht tödlich ist.

Am Sonntagnachmittag haben Polizeibeamte in Filderstadt-Bernhausen (Kreis Esslingen) einen Mann erschossen. Er soll bewaffnet gewesen sein und die Beamten angegriffen haben. Die Hintergründe sind noch unklar.