Trauer in Köngen: Im November 2014 hat eine Frau ihre beiden Töchter erstochen. Foto: 7aktuell.de/Jüptner

Die 41 Jahre alte Frau, die ihre beiden Töchter in Köngen im Kreis Esslingen ermordet hat, bleibt hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt – lebenslang.

Stuttgart/Köngen - Das Urteil der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart vom 15. Juni dieses Jahres gegen eine 41 Jahre alte Frau bleibt bestehen. Die Stuttgarter Richter hatten die Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie ihre beiden Töchter im Familienhaus in Köngen im Landkreis Esslingen ermordet hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Frau gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Die Frau war wegen heimtückischen Mordes an ihrer sieben- und ihrer zehnjährigen Tochter verurteilt worden.

Die Eltern der Opfer lebten in Köngen in finanziell gesicherten Verhältnissen. In der Ehe kriselte es aber bereits seit Jahren. Nach der Geburt des ersten Kindes hatte die Frau ihre Arbeit als Verkäuferin aufgegeben und sich nur noch auf die Familie konzentriert. Die Geburt der zweiten Tochter verstärkte ihre Fokussierung auf Heim und Kinder noch. Die 41-Jährige begab sich immer tiefer in soziale Isolation, sie wollte nur noch für die Mädchen da sein. Als die Konflikte mit ihrem Mann zunahmen, entwickelte die Angeklagte eine immer stärker werdende Angst, ihr Mann könne sich von ihr trennen und ihr die Kinder wegnehmen.

Als der Mann bei seiner Schwester zu Besuch war, betäubte die Frau ihre Kinder mit Schlafmittel. Am Vormittag des 2. November 2014 tötete sie die Mädchen: die Zehnjährige mit 40 Messerstichen, die Jüngere mit elf Stichen. Danach legte sie die Kinder auf ein Sofa und sich dazwischen. Sie schnitt sich in die Armbeuge, überlebte den Blutverlust jedoch.

Die Frau habe ihre Kinder unbedingt behalten wollen – koste es, was es wolle, so der Richter am Landgericht. Damit habe sie aus einem egoistischen Tatmotiv heraus gehandelt. Dafür könne es nur lebenslang geben.