Nach der Trauung Tauben fliegen zu lassen, das wird in Leinfelden-Echterdingen nicht mehr überall möglich sein. Foto: Robin Rudel

In Leinfelden-Echterdingen wird es auf städtischem Grund nicht mehr erlaubt sein, die Vögel fliegen zu lassen. Die Kommune macht von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Hochzeitspaare und deren Gäste werden sich in Leinfelden-Echterdingen auf eine Neuerung einstellen müssen: Vor den Rathäusern, auf Marktplätzen und anderen städtischen Flächen wird es künftig verboten sein, Hochzeitstauben fliegen zu lassen. Dort müssen frisch gebackene Ehepaare auf die Vögel, die symbolisch für Liebe, Frieden, Treue und Hoffnung stehen, verzichten. Das hat der zuständige Gemeinderatsausschuss entschieden. Die Taubenplage im Stadtgebiet ist damit jedoch nicht gelöst.

 

„Wenn bei uns also jemand eine Eheschließung im Standesamt anmeldet, weisen die Mitarbeiter darauf hin, dass das Steigenlassen von Hochzeitstauben auf städtischen Flächen untersagt ist“, erklärte Gerd Maier, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die künftige Vorgehensweise. Nicht erlaubt ist im Übrigen bereits jetzt, nach der Trauung auf der Rathaustreppe Reis, Konfetti oder auch Blüten zu werfen. Es dürfen auch nur einzelne Ballons in die Luft steigen.

Die Stadt reagiert mit diesem Verbot auf einen Antrag der Fraktion L. E. Bürger/DiB und macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die Hände gebunden sind der Kommune, wenn die Hochzeitsgesellschaft in einer Gaststätte oder auf privatem Gelände feiert. Die Stadt könne den Brauch nicht gänzlich verbieten, betonten Gerd Maier und der Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liege vielmehr beim Bund. Für das Einhalten der Tierschutzrechte seien in Baden-Württemberg nicht die Kreisstädte, sondern die Kreisveterinärämter zuständig.

Hochzeitstauben fliegen zu lassen könne auch ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht sein, erklärte Maier. Denn: „Den Tieren sollte nichts abverlangt werden, das sie nicht zu leisten im Stande sind“, sagte er. Das sei bei weißen Zuchttauben eher zu bejahen, als bei echten Brieftauben. Wer gewerblich Hochzeitstauben fliegen lassen will, braucht eine Genehmigung des Kreisveterinäramtes. Darauf sollte das Hochzeitspaar achten, betont Kalbfell.