Das Foto zeigt eine Tengelmann-Filiale in Mülheim gegenüber der Zentrale. Edeka will die 452 Filialen der Supermarktkette übernehmen – und stößt dabei auf Widerstand Foto: dpa

Nach dem Nein der Monopolkommission zur geplanten Übernahme von Tengelmann durch Edeka, hat Konkurrent Rewe nun sein Angebot erneuert. Doch wer darf bei Firmenübernahmen mitreden darf und wer spricht das Machtwort? Eine Übersicht.

Stuttgart/Berlin - Der Edeka-Rivale Rewe hat schon mehrfach klar gemacht, dass er am liebsten alle 451 Filialen der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann übernehmen will. Rewe-Chef Alain Caparros müsste aber wohl ebenfalls mit Widerstand des Bundeskartellamts rechnen. Denn die Rewe-Gruppe ist ein Schwergewicht unter den Lebensmittelhändlern. Edeka hat einen Marktanteil von 25 Prozent, die Rewe- und die Schwarz-Gruppe jeweils einen Anteil von 14,8 Prozent (Stand 2014). Doch auch die Schweizer Handelsgenossenschaft Migros und die Kieler Coop haben Interesse an Teilen des Filialnetzes von Tengelmann. Doch wer entscheidet, an wenn die Filialen gehen? Die Monopolkommission hat am Montag den Daumen gesenkt und den Übernahmepläne von Edeka eine Absage erteilt – wie zuvor schon das Bundeskartellamt. Jetzt ist Bundeswirtschaftsminister Sigmar (SPD) gefragt. In unserer Übersicht erklären wir, wer bei Firmenzusammenschlüssen mitreden und ein Machtwort sprechen darf.

Das Bundeskartellamt: Die obersten Wettbewerbshüter aus Bonn können beim Zusammenschluss von Unternehmen den Daumen heben oder die Fusion unter Auflagen genehmigen. Zentrale Aufgabe der selbstständigen Behörden ist der Schutz des Wettbewerbs. Das Bundeskartellamt mit seinen rund 350 Mitarbeitern prüft jedes Jahr in gut 1000 Verfahren, ob sich Firmen zusammenschließen dürfen, ohne dass der Wettbewerb darunter zu stark leidet. Auch Lieferquoten und Monopolstellungen werden unter die Lupe genommen. Die Behörde verhängte in den vergangenen beiden Jahren wegen Kartellverstößen Bußgelder in Rekordhöhe. Insgesamt wurden 2013 und 2014 gegen 137 Unternehmen und 133 Privatpersonen Strafen von rund 1,4 Milliarden Euro erhoben. Arbeitsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz). Das Kartellamt ist dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet.

Die Ministererlaubnis: Wenn die Wettbewerbshüter die Fusion von Firmen ablehnen, können sich die Unternehmen an Berlin wenden und beim Wirtschaftsminister einen Antrag auf Ministererlaubnis stellen. Grundlage ist Paragraf 24 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Bundeswirtschaftsminister kann das Nein der Kartellwächter überstimmen, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile – etwa der Erhalt von Arbeitsplätzen – die Wettbewerbsbeschränkungen überwiegen oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Die Monopolokommission berät den Wirtschaftsminister dabei und erstellt ein Gutachten, das allerdings nicht bindend ist. Die Kommission hat Edekas Übernahmepläne am Montag eine Absage erteilt. Es wird damit immer unwahrscheinlicher, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) eine Minister-Erlaubnis für die Fusion erteilt.

Nur in 4 der 14 Fälle, in denen die Monopolkommission in der Vergangenheit von der Erteilung einer Sondererlaubnis abriet, setzte sich der Minister am Ende über die Empfehlung der Wettbewerbshüter hinweg - das letzte Mal vor 13 Jahren. Bei allen anderen wurde die Erlaubnis entweder nicht erteilt oder der Antrag zurückgezogen.

22 Fälle: Seit Einführung im Jahr 1973 wurde die Ministererlaubnis 22-mal beantragt – inklusive des Antrags von Edeka und Tengelmann, der im April 2015 einging. Achtmal hat der Wirtschaftsminister die Erlaubnis erteilt, teilweise mit Auflagen. Sechsmal sagte er Nein, und in sieben Fällen zogen die Unternehmen den Antrag zurück. Im Fall Edeka/Tengelmann wird frühestens Ende August mit einer Minister-Entscheidung gerechnet.

Der spektakulärste Fall: Als umstrittenste Entscheidung gilt die unter Auflagen erteilte genehmigte Ruhrgas-Übernahme durch Eon im Jahr 2002. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hatte den Antrag auf Ministererlaubnis an seinen Staatssekretär Alfred Tacke abgegeben, um Vorwürfen, er könne befangen sein, aus dem Weg zu gehen. Müller hatte als Manager beim Eon-Vorläufer Veba gearbeitet. Tacke wurde 2004 nach seiner Beamtenkarriere Vorstandschef beim Energieversorger Steag, was Anti-Lobby-Verbände kritisierten.